Wo Einnahmen aus Verkauf von Photovoltaik Komponenten in EÜR eintragen?

  • Hallo,

    wo sollen in der "Einnahmen Überschuss Rechnung" Einnahmen aus dem Verkauf von Photovoltaik Komponenten eingetragen werden?


    De facto sind die Einnahmen aus dem Verkauf ja nicht umsatzstuerfrei sondern es wurde ein spezieller Steuersatz von 0% geschaffen.

    Daher sind die Ausgaben ja auch zum Abzug von Vorsteuer berechtig was sie bei einer "Umsatzsteuerbefreiung" nicht wären:

    "Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Bestandteile der Photovoltaikanlage


    Installateure und Händler von Photovoltaikanlagen können aus der Anschaffung von einzelnen Bestandteilen der Photovoltaikanlage (z. B. Bestellung Wechselrichter, Photovoltaikmodule) usw. die von dem Großhändler berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sie die eingekaufte Ware zu dem 0% Umsatzsteuersatz weiterverkaufen. Zwar ist der Vorsteuerabzug für Unternehmer die umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen regelmäßig nicht zulässig (z. B. bei Ärzten, Versicherungen usw.). Dies gilt aber nicht im Falle des 0% Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Photovoltaikanlagen. Es handelt sich gerade nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen besonderen Umsatzsteuersatz. Der Vorsteuerabzug wird davon nicht beeinträchtigt."

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)


    Wo sind die Einnahmen also nun einzutragen?

    Meiner Meinung nach wäre es falsch, sie bei "einnahmen ohne Umsatzstuer" einzutragen da es sich nicht um Einnahmen aus umsatzstuerbefreiten Vorgängen handelt.

    Es müsste also unter "Einnahmen zu anderen Steuersätzen" eingetragen werden oder? Hier fehlt aber der neu geschaffene 0% Steuersatz.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einnahmen aus Verkauf von Photovoltaik Komponenten - wo in EÜR eintragen? "Einnahmen zu anderen Steuersätzen" oder "Einnahmen ohne Umsatzsteuer"? "0% Steuersatz" ist nicht UST frei, sondern spezieller Steuersatz“ zu „Wp Einnahmen aus Verkauf von Photovoltaik Komponenten in EÜR eintragen?“ geändert.
  • mea culpa ;)


    WISO Steuer 2024, Version 31.03 (Build 3510),

    Feststellungserklärung ( in der Einkommenssteuererklärung aber genauso)

    Gewinneinkünfte / Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / Selbsständige Tätigkeit - Einkünfte / Einnahmen-Überschuss-Rechnung / Betriebseinnahmen

  • Gewinneinkünfte / Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / Selbsständige Tätigkeit - Einkünfte / Einnahmen-Überschuss-Rechnung / Betriebseinnahmen

    Und wo da genau? Bereinigte Screenshots wären schön.


    In der Feststellungserklärung gibst Du doch eh nur die Einkünfte ein, bei denen es sich zudem ja wohl um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln müsste. Und für die Erstellung einer Anlage EÜR musst Du ja erst einmal eine anderweitig erstellte und gebuchte EÜR importieren, oder?

  • eigentlich geht es um die Einkommenssteuererklärung, Fesstellung müssen wir erst für 2024 machen da meine Frau eine Praxis im Verwaltungsbereich eines andere FA eröffnet hat. War daher von mir oben falsch.



    EÜR haben wir bisher immer in diesem Bereich und nicht separat gemacht, wurde bisher vom FA nie beanstandet.


    Es handelt sich um einen freien Beruf dessen Leistungen in der Regel UST frei sind.
    Es besteht die Möglichkeit auch UST pflichtige Leistungen anzubieten, wird bisher aber nicht wahrgenommen.

    Also keine Gewerbebetrieb.


    In 2023 fand einmalig ein Kauf einer Photovoltaik Ware bei einem Händler statt, welche anschließend an privat verkauft wurde.

    Hierbei wurde natürlich UST an den Händler gezahlt welche ich jetzt im Zuge einer Umsatzsteurmeldung geltend machen möchte.

    Dort gebe ich UST pflichtige Umsätze mit 0 an, Abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe der gezahlten UST.


    Trotzdem muss ich den Vorgang ja in der Einkommenssteuererklärung auch abbilden.


    ps: Ja ich bin mit bewusst, dass dies eigentlich ein Vorgang eines Gewerbetreibenden darstellt. Da der Umsatz aber mit ca. 6000€ gering, der Verkaufsgewinn 0€ und der Vorgang einmalig ist, wurde mir gesagt, dass der Vorgang unter der Unschädligkeitsschwelle liegen und hier keine Infektionsgefahr bestehen sollte, die Freiberuflichkeit in Frage zu stellen.

  • Benni82

    Hat den Titel des Themas von „Wp Einnahmen aus Verkauf von Photovoltaik Komponenten in EÜR eintragen?“ zu „Wo Einnahmen aus Verkauf von Photovoltaik Komponenten in EÜR eintragen?“ geändert.
  • Es müsste also unter "Einnahmen zu anderen Steuersätzen" eingetragen werden oder? Hier fehlt aber der neu geschaffene 0% Steuersatz.

    mich wundert immer wieder dass EÜRechner (Unternehmer) einfach die zu erstellende Anlage EÜR vergessen. Würde mit dem Modul EÜR gebucht, könnte man hier leicht das Konto 8290 (SKR 03) verwenden und bräuchte sich auch keine Gedanken um die USTVa o. Erklärung machen.

  • Aber der Punkt heißt doch "Einnahmen-Überschuss-Rechnung"



    Also mache ich sie doch wohl da. Gehe davon aus, dass diese dann auch beim Finanzamt eingereicht wird so wie sie erforderlich ist.

    Finanzamt jat jedenfalls bei den letzten 5 Steuererklärungen die ich/wir auf diese Art abgegeben haben nie etwas beanstandet/nachgefordert.


    edit: Also habe grade mal geguckt, WISO hat so wie von mir angenommen jedesmal eine Anlage EÜR erstellt und eingereicht

  • Also mache ich sie doch wohl da.

    Nein, es gehört in Umsätze zu anderen Steuersätzen, da der 0%-Steuersatz gerade keine Steuerbefreiung i.S.d. entsprechenden Vorschrift des UStG darstellt.


    Und da die Software das in Umsätzen zu anderen Steuersätzen bisher nicht im Auswahlmenü (anzuklickender Pfeil) hat, sollte das mittels Ticket dem Support gemeldet werden, damit an dieser Stelle eine entsprechende Änderung des Programms erfolgen kann. Und den Thread sollte man dann insoweit auf dem Laufenden halten.


    Würde mit dem Modul EÜR gebucht, ...

    Mit den anderen Modulen zutreffend erstellt würde die USt aber auch nicht an der von Dir markierten Stelle auftauchen, sondern gehört unter die steuerpflichtigen Umsätze:

  • "mache ich SIE wohl da", damit meinte ich die EÜR ;)

    Weil maxundmoriz impliziert hatte, ich würde keine machen/"sie vergessen". Aber ich habe sie gemacht und zwar genau an der Stelle ;)


    Das es nicht umsatzsteuerfrei sondern eben ein spezieller Steuersatz mit 0% ist habe ich oben ja auch schon ausgeführt.

    Dann lag ich ja mit meiner Anfangsvermutung richtig, dass der Umsatz in "Umsätze zu anderen Steuersätzen" muss und das dort eben aktuell nicht möglich ist.

    Aber wollte eben sicher gehen, dass der Sachverhalt nicht doch irgendwie anders ist und es woanders hin muss.


    Dann werde ich mal schauen wo ich so ein Ticket erstellen kann.

    Wenn es Neuigkieten gibt informiere ich natürlich.

    Danke schon mal für jede Hilfe!


    edit: Habs gefunden und Ticket eingereicht.

  • Aber wollte eben sicher gehen, dass der Sachverhalt nicht doch irgendwie anders ist und es woanders hin muss.

    Und mit der generellen Abwicklung bei einem gewerbefremden Berufsbild, also nicht Installateure und Händler von Photovoltaikanlagen, hätte ich Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung. Und hinsichtlich des Verhältnisses freiberufliche/gewerbliche Umsätze sollte man ohne Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe m.E. auch nichts machen, um nicht in eine generelle Einstufung als gewerblich zu rutschen. Nur Steuerberatung musst Du Dir außerhalb des Forums suchen.