Hallo,
wo sollen in der "Einnahmen Überschuss Rechnung" Einnahmen aus dem Verkauf von Photovoltaik Komponenten eingetragen werden?
De facto sind die Einnahmen aus dem Verkauf ja nicht umsatzstuerfrei sondern es wurde ein spezieller Steuersatz von 0% geschaffen.
Daher sind die Ausgaben ja auch zum Abzug von Vorsteuer berechtig was sie bei einer "Umsatzsteuerbefreiung" nicht wären:
"Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Bestandteile der Photovoltaikanlage
Installateure und Händler von Photovoltaikanlagen können aus der Anschaffung von einzelnen Bestandteilen der Photovoltaikanlage (z. B. Bestellung Wechselrichter, Photovoltaikmodule) usw. die von dem Großhändler berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sie die eingekaufte Ware zu dem 0% Umsatzsteuersatz weiterverkaufen. Zwar ist der Vorsteuerabzug für Unternehmer die umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen regelmäßig nicht zulässig (z. B. bei Ärzten, Versicherungen usw.). Dies gilt aber nicht im Falle des 0% Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Photovoltaikanlagen. Es handelt sich gerade nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen besonderen Umsatzsteuersatz. Der Vorsteuerabzug wird davon nicht beeinträchtigt."
(Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)
Wo sind die Einnahmen also nun einzutragen?
Meiner Meinung nach wäre es falsch, sie bei "einnahmen ohne Umsatzstuer" einzutragen da es sich nicht um Einnahmen aus umsatzstuerbefreiten Vorgängen handelt.
Es müsste also unter "Einnahmen zu anderen Steuersätzen" eingetragen werden oder? Hier fehlt aber der neu geschaffene 0% Steuersatz.