1% Regelung möglich als Selbstständiger bei 10-50% beruflicher Nutzung?

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite Teilzeit als Angestellter und bin "nebenbei" selbstständig (IT-Bereich), wobei ich mit diesem Nebenerwerb in den letzten Jahren immer knapp unter der Bilanzierungspflicht lag, es ist also kein Kleingewerbe und macht fast die Hälfte meines Einkommens aus.


    Ich denke schon seit längerem darüber nach einen PKW zu leasen, um damit zum Kunden zu fahren und würde dann meinen privaten PKW verkaufen wollen und das Leasingfahrzeug gerne mit 1% versteuern.


    Leider finde ich völlig unterschiedliche Informationen, ab welcher Grenze der beruflichen Nutzung dies möglich ist. Auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass min 50% betriebliche Nutzung notwendig sei, um mit 1% zu versteuern. Auf anderen Seiten habe ich gelesen, dass 10-50% ausreichen, damit man selbst entscheiden kann, ob man die Fahrtenbuchmethode oder 1% nutzt. Da meine berufliche Nutzung wohl eher in letzterem Bereich liegen würde und ich kein Fahrtenbuch führen möchte, ist das für mich entscheidend.


    Hat sich in dem Bereich vielleicht etwas geändert, dass man mal das Eine und mal das Andere liest oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Danke und Gruß

    Carsten Klement

  • Auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass min 50% betriebliche Nutzung notwendig sei, um mit 1% zu versteuern.

    Was auch zutrifft: § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Zitat

    4. Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; die Entnahme ist in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz mit dem gemeinen Wert und in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz mit dem Wert anzusetzen, den der andere Staat der Besteuerung zugrunde legt, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; ...

  • Vielen Dank dafür, tja dann ist das leider so. :(

    Auch wenn mir Schleierhaft ist, warum ich selbst die 1% Versteuerung für mich nicht anwenden darf, aber für einen Angestellten.


    Ich hatte gerade noch folgenden Hinweis gefunden, anscheinend war dies mal anders, was auch die unterschiedlichen Hinweise im Netz erklärt.

    Zitat

    Bitte beachten Sie

    Seit dem 1. Januar 2006 wird die Ein-Prozent-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Das bedeutet, dass sie nur noch anwendbar ist für diejenigen Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Bei einem Nutzungsanteil von weniger als 50 Prozent beachten Sie bitte die Ausführungen unter „3. PKW im Betriebsvermögen und Fahrtenbuch”.

    Quelle: https://www.ihk.de/regensburg/…-prozent-methode--3495662

  • Ich hatte gerade noch folgenden Hinweis gefunden, anscheinend war dies mal anders, was auch die unterschiedlichen Hinweise im Netz erklärt.

    Na ja, da waren aber einige Forumsnutzer gerade erst geboren. ;)

  • Na ja, da waren aber einige Forumsnutzer gerade erst geboren.

    Oh, ok... damit hatte ich nicht gerechnet ;)

    Ich danke dir auf jeden Fall für deine schnelle Antwort und den externen Link, auch wenn ich die Regelung noch immer nicht nachvollziehen kann.

  • auch wenn ich die Regelung noch immer nicht nachvollziehen kann.

    private Nutzungsentnahme 1% zzgl. USt. vom Listenpreis. Auch bei x-Jahre alten Gebrauchtfahrzeugen.

    oder eben Fahrtenbuchmethode.

    Tut mir leid, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir geht es darum, dass ich nicht verstehe, dass wenn ein Fahrzeug für einen Mitarbeiter angeschafft wird, man automatisch von betrieblicher Nutzung ausgeht und die Anwendung der 1%Methode kein Problem ist. Für mich als Selbstständiger Einzelkämpfer muss ich nachweisen, dass ich das Auto mindestens 50% betrieblich nutze.... das meine ich.

  • Mir geht es darum, dass ich nicht verstehe, dass wenn ein Fahrzeug für einen Mitarbeiter angeschafft wird, man automatisch von betrieblicher Nutzung ausgeht und die Anwendung der 1%Methode kein Problem ist. Für mich als Selbstständiger Einzelkämpfer muss ich nachweisen, dass ich das Auto mindestens 50% betrieblich nutze.... das meine ich.

    Weil das zwei unterschiedliche Sachverhalte sind und es so im Gesetz und in den Verwaltungsanweisungen steht. ;)


    Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 und § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 bis 3 EStG

  • für einen Mitarbeiter angeschafft

    warum f ü r Mitarbeiter? Ich denke Du bist "nebenbei" selbstständig (IT-Bereich), also Chefe. Aber egal es spielt eh keine Rolle ob ein Mitarbeiter oder Du.

    10-50% betriebliche Nutzung ist gewillkürtes Betriebsvermögen. 50% betriebliche Nutzung ist es notwendiges Betriebsvermögen.