Hallo Zusammen,
nach dem Abruf des Steuerbescheids in Wiso2020 wird mir ein anderer Erstattungsbetrag als in der Papierversion vom Finanzamt angezeigt. Wie gehe ich da am besten vor?
Vielen Dank.
Hallo Zusammen,
nach dem Abruf des Steuerbescheids in Wiso2020 wird mir ein anderer Erstattungsbetrag als in der Papierversion vom Finanzamt angezeigt. Wie gehe ich da am besten vor?
Vielen Dank.
nach dem Abruf des Steuerbescheids in Wiso2020 wird mir ein anderer Erstattungsbetrag als in der Papierversion vom Finanzamt angezeigt.
Was darf man sich darunter vorstellen? Festsetzung, Abrechnung oder was?
Wie gehe ich da am besten vor?
Ernsthaft jetzt? Die umfangreichen Erläuterungen des Finanzamts lesen und alles prüfen.
Wie gehe ich da am besten vor?
Das sagt doch auch das Programm nach der Abgabe in dem entsprechendem Menü:
- Vergleichen
- Unterschiede identifizieren und mögliche Ursachen finden
- Ggf. Einspruch vorbereiten und abschicken
Danke für die zuvorkommenden Antworten. Vielleicht wurde übersehen, dass die Frage als erledigt markiert ist. Trotzdem nochmal zur Präsizisierung: Die Frage war, ob der elektronisch abgerufene Bescheid sich von dem in Papierform unterscheiden kann. Schließlich kommt beides vom Finanzamt und mir war nicht klar, ob hier das Papier immer Vorrang hat.
Die elektronisch übermittelten Bescheiddaten sind rechtlich unverbindlich, maßgeblich ist allein der Steuerbescheid, gleich ob auf Papier oder alternativ
bereits elektronisch übermittelt.
Danke für die zuvorkommenden Antworten. Vielleicht wurde übersehen, dass die Frage als erledigt markiert ist.
Wie denn, wenn Du das machst, während wir antworten?
Die Frage war, ob der elektronisch abgerufene Bescheid sich von dem in Papierform unterscheiden kann.
Das hattest Du aber nicht gefragt in Deinem Startpost. Du hattest nur von der Abweichung berichtet und gefragt, wie Du jetzt vorgehen sollst. Und das haben wir Dir geschrieben.
Schließlich kommt beides vom Finanzamt und mir war nicht klar, ob hier das Papier immer Vorrang hat.
Das ist ja nun geklärt. Aber daraus resultiert immer noch die Frage, warum es zu den Abweichungen gekommen ist und das muß man klären, denn der Bescheid kann fehlerhaft sein.
Erledigt sollte für Dich das Thema daher erst dann sein, wenn das geklärt ist.