Kleinunternehmer - Umsätze steuerlich unterscheiden?

  • Ich bin Kleinunternehmer. Ich habe in Mein Büro in den Einstellungen den Haken also bei Kleinunternehmer gesetzt, damit werden alle Erlöse auf das Kleinunternehmerkonto 8195 gebucht.


    Der größte Teil meiner Umsätze ist nach UStG aber sowieso umsatzsteuerbefreit (Tätigkeit als Lehrer und Heilpraktiker). Für den Status der Kleinunternehmerschaft sind aber nur die umsatzsteuerpflichten Umsätze relevant (Yoga-Kurse, Coaching, etc...).


    Für meine EÜR und auch die Umsatzsteuererklärung brauche ich beide Zahlen: Umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Erlöse und in der EÜR in Zeile 14 (USt-pflichtig) und Zeile 15 (USt-befreit) eintragen. WMB Web zeigt mir nun aber alles als Kleinunternehmerumsätze an. Wie kann ich die Umsätze nun sinnvoll unterscheiden, ohne jetzt jede einzelne Rechnung durchzugehen und eine manuelle Tabelle zu pflegen? Und würde ein Finanzamt bei einer möglichen Prüfung bei dieser Statistik mitgehen?

    ich befürchte, dass es für 2023 nun zu spät ist, aber wie kann ich es für 2024 direkt besser machen?

  • WMB Web zeigt mir nun aber alles als Kleinunternehmerumsätze an.

    Die nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreiten Umsätze hättest du über das Konto 8100 abwickeln müssen. Die gehören sowohl in die Zeile 11 der EÜR wie

    nachrichtlich zusätzlich in die Zeile 12 der EÜR. Ob und wie das mit deiner Anwendung funktioniert, kann ich dir allerdings nicht sagen.

  • Der Support von Mein Büro hat mir geantwortet. Wenn ich Kleinunternehmer bin, wird gnadenlos alles auf das Kleinunternehmer-Konto gebucht, es ist nicht möglich, das woanders hin zu buchen. In Mein Büro Desktop gibt anscheinend mehr Möglichkeiten.

    Ich frage mich, ob es irgendeinen Workaround gibt, um das für die EÜR korrekt auseinanderzukriegen.

  • Ich frage mich, ob es irgendeinen Workaround gibt, um das für die EÜR korrekt auseinanderzukriegen.

    Sofern Deine Umsätze insgesamt 22.000 € nicht überstiegen haben, würde ich mal zum Telefon greifen und beim FA nachfragen, ob das so für die Zeilen 15 + 16 der USt-Erklärung 2023 und für die EÜR 2023 reicht.


    Für die USt-Erklärung bliebe ja auch noch der Weg, diese manuell zu erstellen und gesondert zu übermitteln.

  • Ich frage mich, ob es irgendeinen Workaround gibt, um das für die EÜR korrekt auseinanderzukriegen.

    Manuell von Konto 8195 auf Konto 8100 umbuchen geht nicht ?

    Wir kennen doch beide weder WISO Mein Büro Web noch WISO Mein Büro Desktop, von daher sollten wir uns insoweit lieber mit Vermutungen zurückhalten. Haben würde ich auch welche, nur dafür ist Mein Büro zu speziell.

  • von daher sollten wir uns insoweit lieber mit Vermutungen zurückhalten.

    Ich habe nichts vermutet, sondern nur eine Frage gestellt. Wenn manuell umbuchen mit dem Programm nicht möglich ist, muss er sich entweder nach einem

    anderen Programm umsehen oder alles manuell in ein Steuerprogramm übertragen.

  • Ich frage mich, ob es irgendeinen Workaround gibt, um das für die EÜR korrekt auseinanderzukriegen.

    Sofern Deine Umsätze insgesamt 22.000 € nicht überstiegen haben, würde ich mal zum Telefon greifen und beim FA nachfragen, ob das so für die Zeilen 15 + 16 der USt-Erklärung 2023 und für die EÜR 2023 reicht.


    Für die USt-Erklärung bliebe ja auch noch der Weg, diese manuell zu erstellen und gesondert zu übermitteln.

    Ja, für 2023 frag ich mal beim Finanzamt nach. Für 2023 bin ich insgesamt knapp unter 22.000 €.
    Für 2024 werde ich aber mit Sicherheit locker darüber sein. Ich befürchte, ich muss mich sonst noch mal bei anderen Programmen umschauen. Schade, ich hab mich gerade sehr an WMB Web gewöhnt, und würde es eigentlich gerne behalten.

  • Ja, für 2023 frag ich mal beim Finanzamt nach. Für 2023 bin ich insgesamt knapp unter 22.000 €.

    Dann wäre ich zuversichtlich hinsichtlich deren OK. Ich bin gespannt.


    Aber Du hast hoffentlich nicht 2022 oder 2023 mit der Tätigkeit begonnen, denn das Erstjahr ist auf einen Jahreswert hochzurechnen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Kleinunterenehmer - Umsätze steuerlich unterscheiden?“ zu „Kleinunternehmer - Umsätze steuerlich unterscheiden?“ geändert.
  • Ich persönlich würde die Umsatzsteuererklärung nicht aus einem Programm heraus erstellen, das steuerbefreite Umsätze als Kleinunternehmerumsätze

    ausgibt. Nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreite Umsätze gehören nun mal unter Angabe der Nummer der Befreiungsvorschrift in die Zeile 47 der

    Umsatzsteuererklärung. Die rechnen bekanntlich nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG.

  • Wäre doch Pott wie Deckel, wenn 2022 und 2023 eben Jahresumsätze sind. Und wenn das FA keine Einwände hat hinsichtlich Abgleich EÜR ist es doch nun wirklich ok. Abgesehen davon wäre es ohne jede steuerliche Auswirkung, sowohl umsatzsteuerlich als auch einkommensteuerlich. Man muss auch mal alle Fünfe gerade sein lassen.

  • Ich persönlich würde die Umsatzsteuererklärung nicht aus einem Programm heraus erstellen, das steuerbefreite Umsätze als Kleinunternehmerumsätze

    ausgibt. Nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreite Umsätze gehören nun mal unter Angabe der Nummer der Befreiungsvorschrift in die Zeile 47 der

    Umsatzsteuererklärung. Die rechnen bekanntlich nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG.

    MeinBüro Web kann direkt eh keine ESt Erklärungen oder EÜRs erzeugen. (Es hat noch nicht mal eine direkte Elster Anbindung, da muss man eine XML Datei exportieren, die man wiederum bei Elster importieren kann.)

    Mein Problem ist gerade, wie ich nun vermeiden kann, manuell alle meine Rechnungen und ihre Positionen durchzuforsten um die verschiedenen Umsätze auszurechnen. Es wäre schön, wenn ich da irgendeinen Trick oder Workaround fände.

  • Ja, für 2023 frag ich mal beim Finanzamt nach. Für 2023 bin ich insgesamt knapp unter 22.000 €.

    Dann wäre ich zuversichtlich hinsichtlich deren OK. Ich bin gespannt.


    Aber Du hast hoffentlich nicht 2022 oder 2023 mit der Tätigkeit begonnen, denn das Erstjahr ist auf einen Jahreswert hochzurechnen.

    Ich hatte früher eine ganz andere Tätigkeit und habe für 2023 meinen Status beim Finanzamt auf Kleinunternehmer gewechselt.

  • Oder einfach meine Restfragen beantworten und meinem Rat für 2023 folgen. Die Bearbeiter beim FA sind auch nicht vom anderen Stern. Das Problem hätte jetzt schon gelöst sein können.

    sorry, ich hatte auf mehrere Leute hier geantwortet.
    Ja, ich ruf mal beim Finanzamt an.

    Für 2023 ist es ok, da bin ich insgesamt unter 22.000 € geblieben. Aber für 2024 ist es insofern relevant, als dass nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze zur Berechnung des Kleinunternehmerstatus herangezogen werden. Meine ganzen Umsätze, die sowieso umsatzsteuerfrei sind, werden nicht in diese 22.000 € Grenze reingerechnet. Theoretisch könnte ich also 1 Mio. Euro für Heilpraktiker-Heilbehandlungen einnehmen, und bin immer noch Kleinunternehmer. Den Status will ich unbedingt behalten, damit ich Yoga und auch andere Sachen weiterhin ohne MwSt. anbieten kann.

    Für 2024 muss ich halt überlegen, wie ich die Umsätze auseinanderhalte. Entweder mit einem programmwechsel, mit irgendeinem Trick oder Workaround oder halt mit einer komplett anderen Software.

  • Theoretisch könnte ich also 1 Mio. Euro für Heilpraktiker-Heilbehandlungen einnehmen, und bin immer noch Kleinunternehmer.

    Der rechtliche Rahmen ist den Hilfestellern durchaus geläufig. ;)


    Für 2024 muss ich halt überlegen, wie ich die Umsätze auseinanderhalte. Entweder mit einem programmwechsel, mit irgendeinem Trick oder Workaround oder halt mit einer komplett anderen Software.

    Man hätte ja schon nach den ersten Buchungen erkennen können, dass die Web-Version insoweit nicht geeignet ist.

    Du solltest schon jetzt zum 01.01.2024 eine geeignete Software nutzen und entsprechend buchen. Ggf. also mit anderer Software neu buchen.