Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung

  • Liebe Forenmitglieder,


    unser gemeinsames Kind, das mit uns lebt, ist im Jahr 2023 zwei Jahre alt geworden. Das gesamte Jahr 2023 hat es den Kindergarten besucht, und wir haben 4.000 Euro für den Kindergarten im Jahr 2023 bezahlt. Die einbehaltene Lohnsteuer für das Jahr 2023 betrug etwa 13.000 Euro (15% Bruttolohn). Es gibt keine weiteren Einkünfte.


    Gemäß den Informationen auf der Website des Finanzamts sind 2/3 der Kosten für Kinderbetreuungsdienstleistungen abzugsfähig, jedoch maximal 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben. Das bedeutet, der theoretische Abzug sollte 2/3 von 4.000 Euro, also etwa 2.600 Euro betragen.


    Bei der Verwendung von Online-Rechnern ergibt sich jedoch eine Rückerstattung von etwa 670 Euro. Warum besteht eine solche Differenz zum theoretischen Abzug von 2/3, gibt es eine maximale Abzugsgrenze und wie steht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuer? Vielen Dank im Voraus.

  • Warum besteht eine solche Differenz zum theoretischen Abzug von 2/3, gibt es eine maximale Abzugsgrenze und wie steht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuer?

    Immer wieder das grundlegende Missverständnis: es verringert sich nur entsprechend das zu versteuernde Einkommen. Und wie sich das dann auswirkt, hängt von Euren Steuersatz aus, der ja wohl nicht 100% betragen wird ;)

    Du bekommst keine 2600 € erstattet.

  • Bei der Verwendung von Online-Rechnern ergibt sich jedoch eine Rückerstattung von etwa 670 Euro. Warum besteht eine solche Differenz zum theoretischen Abzug von 2/3, gibt es eine maximale Abzugsgrenze und wie steht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuer?

    Du solltest Dir ein Steuerprogramm, gleich welchen Anbieters, gönnen, denn das erklärt Dir alles und wirft Dir auch detaillierte Berechnungen nebst Erläuterungen aus.

  • Warum besteht eine solche Differenz zum theoretischen Abzug von 2/3, gibt es eine maximale Abzugsgrenze und wie steht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuer?

    Immer wieder das grundlegende Missverständnis: es verringert sich nur entsprechend das zu versteuernde Einkommen. Und wie sich das dann auswirkt, hängt von Euren Steuersatz aus, der ja wohl nicht 100% betragen wird ;)

    Du bekommst keine 2600 € erstattet.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, es "freut mich" zu wissen, dass der Kindergarten für uns genauso kostspielig ist wie eine internationale Schule. Ich nehme an, dass dies auch für "ausergewöhnliche Belastungen" gilt?! Bei uns wurde die Schwelle überschritten, aber bei der Berechnung der Rückerstattung sind es nur geringe Beträge. Vielen Dank auch für die Information zur kostenpflichtigen Software, die ich verwenden werde. Die berechnete Rückerstattung entspricht nicht ganz meinen Erwartungen :), deshalb wollte ich sicherstellen und habe Sie um Rat gefragt. In der Software wird eine Option zur Beratung mit einem Experten angeboten, aber es scheint keinen Sinn zu machen, dafür viel zu bezahlen, da unser Fall relativ einfach ist und die Rückerstattung vernachlässigbar sein wird. Nochmals vielen Dank.