Liebe Forenmitglieder,
unser gemeinsames Kind, das mit uns lebt, ist im Jahr 2023 zwei Jahre alt geworden. Das gesamte Jahr 2023 hat es den Kindergarten besucht, und wir haben 4.000 Euro für den Kindergarten im Jahr 2023 bezahlt. Die einbehaltene Lohnsteuer für das Jahr 2023 betrug etwa 13.000 Euro (15% Bruttolohn). Es gibt keine weiteren Einkünfte.
Gemäß den Informationen auf der Website des Finanzamts sind 2/3 der Kosten für Kinderbetreuungsdienstleistungen abzugsfähig, jedoch maximal 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben. Das bedeutet, der theoretische Abzug sollte 2/3 von 4.000 Euro, also etwa 2.600 Euro betragen.
Bei der Verwendung von Online-Rechnern ergibt sich jedoch eine Rückerstattung von etwa 670 Euro. Warum besteht eine solche Differenz zum theoretischen Abzug von 2/3, gibt es eine maximale Abzugsgrenze und wie steht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuer? Vielen Dank im Voraus.