Anlage Unterhalt - Punkt 29 - WISO Steuer 2024

  • Guten Abend zusammen,


    ich suche im Programm vergebens nach einer Angabe und benötige Hilfe eines WISO-Gurus (oder von jemandem mit besseren Augen).


    Ich möchte den von mir im Jahr 2023 geleisteten Trennungsunterhalt unter "Unterhalt an bedürftige Personen" angeben.

    Zum Einholen der Angaben bei meinem Ehepartner drucke ich das aktive Formular über den Programmreiter "Einkommenssteuer 2023" > "Formulare" aus.

    Beim Betrachten des Drucks ist mir aufgefallen, dass bei Punkt 29 "Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes)." als Angabe bereits eine 2 (=Nein) eingetragen wurde, was nicht der tatsächlichen Situation entspricht.


    Kann bitte jemand sagen, wo ich das entsprechende Feld im Programm finde, um diese Angabe zu korrigieren?


    Freundliche Grüße an alle

  • Ergänzend: Habe das Feld gefunden. Das Feld "Ist XY als Kindesmutter bzw. Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt" unter "Angabe zur unterstützten Person" erscheint nur, wenn beim Verwandschaftsgrad "Mutter des nichtehelichen Kindes" eingetragen wird. Wird stattdessen "Ehepartner" eingetragen, verschwindet dieses Feld.


    Wechsel ich zwischen den beiden Verwandschaftsgraden auf "Ehepartner", wird die Angabe unter "Ist XY der geschiedene, bzw. der dauernd getrennt lebende Ehepartner?" ignoriert.


    Das sieht für mich nicht ganz richtig aus. Kann das jemand so bestätigen?


    Ich bin leicht frustriert.. ist doch schon anstrengend genug sich mit dem Expartner auseinander setzen zu müssen.

  • Guten Morgen,


    lieben Dank für die Antwort. Das habe ich offenbar vergessen zu erwähnen: Als Familienstand ist bereits "dauernd getrennte Ehepartner eingetragen".


    Ich füge zwei Bilder ein, die vielleicht mehr Informationen liefern.

    Bei Einstellungen wie in Bild 1 wird der Punkt 29 stets mit einem Nein beantwortet.

    Erst bei Einstellungen wie in Bild 2 kann ich den Punkt 29 wahrheitsgemäß mit einem Ja beantworten, allerdings sind meine Kinder sehr wohl ehelich.

  • Als Familienstand ist bereits "dauernd getrennte Ehepartner eingetragen".

    Und genau das ist einzutragen und der Unterhaltsgrund.


    Bei Einstellungen wie in Bild 1 wird der Punkt 29 stets mit einem Nein beantwortet.

    Weil das absolut irrelevant ist, weil sich die Unterhaltsverpflichtung schon aus der Ehe an sich begründet.


    Bild 2 kann ich den Punkt 29 wahrheitsgemäß mit einem Ja beantworten, allerdings sind meine Kinder sehr wohl ehelich.

    Der Punkt ist nur relevant, wenn es sich um nicht verheiratete Elternteile handelt, die auch niemals verheiratet (oder verpartnert) waren.

  • Weil das absolut irrelevant ist, weil sich die Unterhaltsverpflichtung schon aus der Ehe an sich begründet.

    Vielen Dank für die Antwort. Meine Ehepartnerin arbeitet in Teilzeit und hat daher ein eigenes Einkommen.

    Die Unterhaltsverpflichtung kann - soweit ich das verstanden habe - bei eigenem Einkommen wegfallen.


    Ich sehe es einfacher, wenn es eine Lösung dafür gebe die Angabe in der Steuererklärung wahrheitsgemäß zu machen.

    Der Grund dafür ist, dass ich mich mit Steuerrecht absolut nicht auskenne - was auch der Grund dafür ist, dass ich mir dieses Programm geholt habe.

    Die Alternative ist, dass Leute wie ich bei womöglich irrelevanten Unstimmigkeiten auf die Rückmeldung von Leuten wie miwe4 sich verlassen müssen und Zeit stehlen.


    Um nochmal zurück zum Thema zu kommen.. Weiß jemand, wie man den Punkt 29 mit einem Ja beantworten kann im Falle von dauernd getrennten Ehepartnern mit Kindern, die aus der Ehe hervorgegangen sind?

  • Die Unterhaltsverpflichtung kann - soweit ich das verstanden habe - bei eigenem Einkommen wegfallen.

    Das ist doch keine Frage des Steuerrechts, sondern eine Frage des Unterhaltsrechts.


    Ich sehe es einfacher, wenn es eine Lösung dafür gebe die Angabe in der Steuererklärung wahrheitsgemäß zu machen.

    Die von mir genannte Lösung ist die zutreffende Lösung. Das ist die für das Steuerrecht maßgebliche Angabe, die weitergeht als der von Dir genannte Punkt. Bei Ehegatten bliebe nämlich neben § 33a EStG und der Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge auch das Realsplitting über die Anlage U. Das solltest Du aber mit Deinem Anwalt/Rechtsberater erläutern.


    Die Alternative ist, dass Leute wie ich bei womöglich irrelevanten Unstimmigkeiten auf die Rückmeldung von Leuten wie miwe4 sich verlassen müssen und Zeit stehlen.

    Genau wegen Deiner Probleme bei der Programmbedienung fragst Du doch hier. Aber den Informationen glauben tust Du dann nicht?


    Weiß jemand, wie man den Punkt 29 mit einem Ja beantworten kann im Falle von dauernd getrennten Ehepartnern mit Kindern, die aus der Ehe hervorgegangen sind?

    Gar nicht! Du verstehst den steuerlichen Sachverhalt dahinter eben leider nicht.


    Scheidungskosten absetzen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Unterhalt eines Kindes oder Ehegatten absetzen - Buhl Steuer-Ratgeber


    Ansonsten wende Dich bitte an den Rechtsberater Deines Vertrauens. ;)

  • Gar nicht! Du verstehst den steuerlichen Sachverhalt dahinter eben leider nicht.

    Das meinte ich damit, dass ich mich nicht mit Steuerrecht auskenne.

    Möchte es noch mal deutlich machen: Ich kenne mich mit steuerlichen Sachverhalten nicht aus, darum habe ich mir das Programm angeschafft.


    Ich verstehe die Antwort von miwe4 so, dass ich in der Falschangabe bei Punkt 29 ein Problem darin sehe, wo keins existiert.

    Ich verstehe aber nicht, warum ich nun diese Antwort akzeptieren und damit verbundene Rechtsberaterkosten zum Bestätigen tragen soll.

  • Ich verstehe aber nicht, warum ich nun diese Antwort akzeptieren und damit verbundene Rechtsberaterkosten zum Bestätigen tragen soll.


    Weil es hier einzig und allein um Programmbedienung geht. Beratung dürfen wir hier nicht leisten und deine Unkenntnis betrifft hier die unterhaltsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Versuche es einmal mit der Anlage U, wie von miwe4 erwähnt.