Schaden - Versicherung bezahlt

  • verstehe ich, wie gesagt, erstmal nicht

    vom TE vllt. unklar ausgedrückt, dennoch bei gegebenem Sachverhalt eindeutig zu verstehen.

    ... bevor es wieder 18 Antworten braucht, um einen nicht ungewöhnlichen Buchungsfall kurz und bündig zu beantworten


    Die USt. wird von der Versicherung nicht übernommen, da der TE Unternehmer, und somit VSt-abzugsberechtigt ist.

    Er muss diese dem Gutachter erstatten.

    Nun weiß er nicht wie das zu buchen ist.

    Da das Schreiben der Versicherung Beleg genug ist, braucht es in diesem Fall keine Rechnung gem. §§ 14 ; 14a

    Er könnte folglich die Zahlung an den Gutachter direkt auf VSt. 19% Buchen, so dass sie vom FA erstattet wird.

    Hat zwar den Nachteil dass der Bezugsbetrag nicht in der Bemessungsgrundlage erscheint, ist aber zulässig.

  • Servus, also es ist einfach so wie es ist.


    Ich habe eine Rechnung vom Gutachter mit meiner Rechnungsadresse bekommen. Die Versicherung hat diese Rechnung beglichen und ich kann nun die Vorsteuer bei mir geltend machen.


    ich habe selbst keine Zahlung an den Gutachter getätigt und alle Zahlungen sind wie bereits geschrieben ausgefüht worden.


    Einzig mein Problem ist wie ich jetzt sozusagen die 209,95 EUR der Gutachters aufs Konto 1576 bekomme um es in der Umsatzsteuervoranmeldung korrekt übernehmen zu können.

  • Die Versicherung hat diese Rechnung beglichen und ich kann nun die Vorsteuer bei mir geltend machen.

    brave Versicherung. Sie zahlt und du kassierst

    was soll das? Das ist das normale Procedere, wenn für einen Schaden die Versicherung abzüglich Selbstbehalt und Vorsteuer zahlt. Die Vorsteuer muss ja vom TE an das Finanzamt gezahlt werden! Also darf er auch Vorsteuer abziehen, da die Rechnung an ihn gestellt wurde.

  • abzüglich Selbstbehalt und Vorsteuer zahlt. Die Vorsteuer muss ja vom TE an das Finanzamt gezahlt werden!


    Muss ich jetzt noch diskutieren das eine Vollkasko einen Kaskoschaden reguliert oder was?

    Nein musst Du nicht. Dafür gib es ja so eine Versicherung.

    Aber:

    Die Rechnung vom Gutachter ging an Dich oder an die Versicherung?

    Der Rechnungssteller also der Gutachter muss die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und nicht wie G5011 schreibt der TE

    Der wird natürlich jetzt gleich schreiben: "falsch ausgedrückt" ;)

    Der Gutachter will aber die Umsatzsteuer welche er ans Finanzamt abführen musste auch ersetzt haben. Die Versicherung sagt aber, der Versicherte (also der TE Dave321) ist VSt-abzugsberechtigt, und kann sich die VSt.- selbst vom Finanzamt holen. Also ersetzen wir dem Gutachter nur die Nettosumme. Folglich muss der TE die Umsatzsteuer an den Gutachter zahlen und kann sich diese vom Finanzamt holen. Habe ich selbst so, schon mehrfach so handhaben müssen.(siehe Bildanhang) Und so war mein Posting #24 auf die Aussage #20+21 des TE auch gemeint.