Schaden - Versicherung bezahlt

  • Servus,


    folgende Frage:

    Betriebsfahrzeug hat einen Vollkaskoschaden der repariert wird. Firma muss den Schaden bei der Werkstatt auslegen und bekommt das Geld im nachhinein von der Versicherung unter Abzug von einer Selbstbeteiligung zurück.

    ich mache mal im Beispiel 1000 € zzgl 19 % Mwst


    Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€

    S1571 190 €

    für die Bezahlung bei der Werkstatt


    Sobald ich dann das Geld abzüglich z.B. 300 € Selbstbeteiligung bekomme

    S1100 700€ an H2742 700€

    ist das so korrekt?


    Muss die Selbstbeteiligung dann nochmal gesondert gebucht werden oder ist das mit dem ersten Buchungssatz abgefrühstückt?


    Grüße

    Dave

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Schaden - Versichung bezahlt“ zu „Schaden - Versicherung bezahlt“ geändert.
  • Was ist daran unklar, dann werde ich es gerne präzisieren? ich habe gefragt ob das Konto "Versicherungsentschädigungen" das richtige ist. Welches Konto ist den in deinen Augen das sinnvollere Konto?

    Oder habe ich einen Denkfehler in den Summen die ich hier fiktiv angesetzt habe?

  • "fiktiv" ist hier schlecht. Wir haben schon Versicherungsentschädigungen mit und ohne USt. bekommen.

    Also warte lieber ab, bis die da ist.

    Übrigens: lässt sich nicht zitieren, wenn du ins Zitat schreibst. ;)

  • Zitat von @Dave321

    1576. Man kann sich ja mal vertippen, oder?

    4 Tasten dazwischen. So breit sind meine Finger selbst nach durchzechter Nacht nicht :D


    Zitat von @Dave321

    Denkfehler in den Summen die ich hier fiktiv angesetzt habe?

    auch wenn fiktive Zahlen da stehen, würde ich, wie Hatty richtig bemerkt, erst mal warten was die Versicherung da ersetzt.

    Somit wären die 700,-- falsch, weil evtl. die fiktiven 190,-- Ust. nicht auf dem Bankkonto landen, sondern nur 510,--

    Und.

    Wie willst Du die Vorsteuer beim FA geltend machen, wenn die Werkstatt nicht nur die 300,-- Selbstbehalt, sondern auch die volle USt. 190,-- von Dir möchte?

    d.h. die Bemessungsgrundlage USt / VSt stimmt nicht.



  • Die Versicherung wird Netto überweisen.

    Warum sollte mir die Versicherung mir 510, also 190 € zu wenig überweisen? Kannst du mir deine Rechnung evtl nochmal erklären? Die Versicherung mir, wie ja geschrieben, den Nettoschaden abzüglich der Selbstbeteiligung überweisen. Warum sollte mir die Versicherung den die Umsatzsteuer/Vorsteuer überweisen?


    Ich bezahle bei der Werkstatt 1190 €. Genau wie es im ersten Text steht. Dafür bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer. Warum sollte ich diese Rechnung nicht geltend machen können? Verstehe ich nicht.

  • Warum sollte mir die Versicherung mir 510, also 190 € zu wenig überweisen?

    Hast Du nicht gelesen?

    und ohne USt. da Firma

    Sie wird Dir die fiktiven 190,-- USt. nicht erstatten da Du Firma, also Vorsteuerabzugberechtigt bist

    also 300,-- Selbstbehalt

    plus 190,-- Umsatzsteuer

    sind 490,-- welche die Versicherung nicht bezahlt.

    jetzt besser?


    Du schreibst Doch selbst:


    Die Versicherung mir, wie ja geschrieben, den Nettoschaden abzüglich der Selbstbeteiligung überweisen.

    Netto ist??

  • Dafür bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer.

    ohhh hast Du die schon?

    bzw. wirst Du sie je bekommen?

    auf wen ist diese ausgestellt?

    Wie machst du der Versicherung gegenüber Deinen Anspruch geltend? (Telefonisch..."ei horsch emol mir ist do was passiert und das müsst Ihr bezohle"?

    Suche doch mal im Forum nach ähnlichen Fällen. war schon oft Thema hier (würde miwe4 schreiben)


  • Die Werkstatt wird mir diese natürlich stellen. Der Werkstatt ist es ja völlig egal was passiert ist bzw das das ein Versicherungsschaden ist, Das Fahrzeug ist dort zu Reparatur. Punkt. Ich bezahlen am ende einfach in der Werkstatt meine Rechnung. Die Rechnung wird auf mich/Firma ausgestellt.


    Ich weist jetzt nicht was so ein komisches Zitat soll. Ich weis nicht ob du schonmal in deinem Leben einen Versicherungsschaden hattest aber im aktuellen Fall wurde erst mit der Versicherung telefoniert. Dann Fotos geschickt, dann kam der Gutachter, dann wurde der Anhänger in die Werkstatt gezogen. Dann wurde der Kostenvoranschlag vom Gutachter und der Versicherung freigeben. Aktuell wird für knapp 8k Euro repariert und die Rechnung dann bei der Versicherung eingereicht. So ist der Ablauf lt. Versicherung.



    Der Nettoschaden ist 1000 € in meinem Beispiel.


    Ich frag mal anders:


    für den Fall das es KEINE Selbstbeteiligung gäbe:


    Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€

    S1576 190 €

    für die Bezahlung bei der Werkstatt.


    Wenn dann die Versicherung später den Schaden bezahlt:

    S1100 1000an H2742 1000€


    Es geht ja wie gesagt um die Frage nach dem Konto 2742- ist dieses das korrekte Konto?

    Die Versicherung wird mir ja nur den Nettowert (1000€) überweisen da ich mir die Vorsteuer ja sozusagen von der Werkstattrechnung wieder hole- korrekt?

  • Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€

    S1576 190 €

    für die Bezahlung bei der Werkstatt.

    kannst Du nicht weil Du keine Rechnung hast.

    Und wenn Du bei Deinem Schrauber eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, (wollen die in den meisten Fällen) musst Du dich an Deine Versicherung wenden, damit Du von denen eine Kopie mit Bestätigung bekommst.

    2742- ist dieses das korrekte Konto?

    das ist das richtige Konto für Versicherungsentschädigung

    1200 Bank (bei Dir 1100) an 2742 Versicherungsentschädigungen u. Schadensersatzleistungen


  • Versicherungsentschädigunhähhä

    Buche ich dann H1100 Bank 1190 € an S4540 1000€

    S1576 190 €

    für die Bezahlung bei der Werkstatt.

    kannst Du nicht weil Du keine Rechnung hast.

    Und wenn Du bei Deinem Schrauber eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, (wollen die in den meisten Fällen) musst Du dich an Deine Versicherung wenden, damit Du von denen eine Kopie mit Bestätigung

    Also jetzt bin ich total verwirrt. Warum soll ich den keine Rechnung haben wenn ich in einer Werkstatt eine Reparatur bezahle? Ich kenne ja die Werkstatt nicht in der du deine Fahrzeuge reparieren lässt (wenn du eines hast natürlich) aber ich habe für meine 4 Fahrzeuge doch regelmäßig Werkstatt besuche und bekomme dafür eigentlich immer eine Rechnung bei Bezahlung.


    Warum sollte ich eine Abtretung machen wenn die Werkstatt 0.0 ( also nichts/rein garnichts) also wirklich garnix mit der Versicherung zu tun hat und auch nicht mit dieser abrechen wird. Ich denke mal du hast keine eigene Firma und kennst es nur von privaten Vorgängen das man z.b. eine Vertragswerksatt hat. Aber das gibt es nicht in jedem Fall!

  • wenn ich in einer Werkstatt eine Reparatur bezahle?

    hast Du? oder doch eher

    Deinem Schrauber eine Abtretungserklärung unterschrieben

    :?:


    aber ich habe für meine 4 Fahrzeuge doch regelmäßig Werkstatt besuche und bekomme dafür eigentlich immer eine Rechnung bei Bezahlung.

    auch wenn es Versicherungsschäden, welche durch die Versicherung gedeckt werden, sind?

    Aber egal.

    Wenn du eine Rechnung, welche auf die Firma ausgestellt ist hast, kannst Du natürlich diese natürlich auf 4540 buchen.

    Und wenn die Knete von der Versicherung kommt diese auf 2742

    Aber ohne Rechnung mit den UStG.-Pflichtangaben o. Kopie mit Bestätigung der Versicherung kannst/darfst Du keine Vorsteuer ziehen.

    Punkt.

  • Warum sollte ich eine Abtretung machen wenn die Werkstatt 0.0 ( also nichts/rein garnichts) also wirklich garnix mit der Versicherung zu tun hat und auch nicht mit dieser abrechen wird. Ich denke mal du hast keine eigene Firma und kennst es nur von privaten Vorgängen das man z.b. eine Vertragswerksatt hat. Aber das gibt es nicht in jedem Fall!

    dann musst Du Dich mit Deiner Versicherung auseinander setzten.

    (und um das zu vermeiden habe ich meinem Schrauber bisher immer eine Abtretungserklärung gegeben. Auch aus dem Grund, weil er mir, aus bestimmten Gründen eher weniger berechnen würde, als der Versicherung. )

    So und nun is Feierabend.

    Mach wie Du meinst. Du bist Unternehmer und für alles verantwortlich.

    zum lernen gibt es Abendkurse an der Hochschule ;)

  • Das ist doch alles nicht die Frage... bitte die Anfangsfrage lesen und verstehen.


    Es geht einfach und alleine um den Buchungssatz wie der oben genannte Fall in Wiso EÜR gebucht wird....

    Es muss sich niemand mit niemandem auseinander da es null Streitfall gibt. Es wird alles genau so abgewickelt wie es beschrieben wird. Es ist auch nicht Thema wie irgendeine Werkstatt es bei dir zuhause macht was mich tatsächlich nicht interessiert. Ich verstehe nicht was hier jetzt völlig unwichtig Themen wie Abtretungen etc belabert werden was 0.0 mit einem Buchungssatz zu tun haben. Auch ist mir nicht klar was das in einem Wiso EÜR Forum zu suchen hat.


    Ich habe in meinem 1.2 Abschluss in Betriebswirtschaft schon relativ viel gelernt muss aber zugeben das dieser schon 12 Jahre her ist und nicht mehr alles im Kopf ist daher die Frage in einem Forum nach einer kurzen Buchungssatz. Ich dachte das fragen nach Buchungsätzen hier schon irgendwie hingehören....

  • Hallo Dave321


    um die Verwirrung etwas zu vermindern.

    Du hast eine Rechnung deiner Werkstatt über beispielsweise 1.000 Euro plus Mehrwertsteuer.

    Buchung wie von dir in #1 angegeben ist m. E. nach richtig, mit Vorsteuer, du bist ja abzusgberechtigt und die Versicherung erstattet dir daher die Vorsteuer nicht, sondern nur den Nettoschaden.

    Geld kommt von der Versicherung: hier würde ich wie von dir beschrieben (bei EÜR) S1100 1000an H2742 700€ (da Selbstbehalt nicht bezahlt wird und du daher in dieser Höhe keine Erstattung bekommst).

  • Moin,


    Meine Güte, da hat es ja nur 18 Antworten gebraucht, um einen nicht ungewöhnlichen Buchungsfall kurz und bündig zu beantworten- danke G5011 :)


    maxundmoriz : man kann, muss aber nicht alles zerreden... konkrete Frage-> konkrete Antwort sind hilfreicher als x Nebenbaustellen, nach denen keiner gefragt hat..aber das hat man Dir ja wohl schon mal gesagt :thumbdown:


    Gruß

    Maulwurf

  • Servus,


    Mittlerweile ist das Fahrzeug repariert aber ich habe die Umsatzsteuer des Gutachters nicht auf dem Schirm gehabt und muss nochmal kurz um kurze Hilfe bitten:


    Rechnung Werkstatt:

    S4550 5943,00

    S1576 1129,16


    an H1100 7072,17



    Die Versicherung hat folgendes ,,Abgerechnet"


    Nettosumme Werkstattrechnung: 5.943,00 EUR

    Nettokosten Spanngurte und Planen: 52,01 EUR


    = 5.995,01 EUR

    Abzgl. Selbstbeteiligung - 500,00 EUR

    Abzgl. MwSt. des Gutachters - 209,95 EUR

    = 5.285,06 EUR


    Nun bin ich etwas verwirrt wie ich den die Mwst des Gutachters Buche da ich ja hier nicht selbst bezahlt habe.