Feststellungserklärung und Einkommenssteuer

  • Hallo,


    Ich bin EM-Rentner und geringfügig selbstständig. Dafür hab ich ein Gewerbe angemeldet, für das ich die Kleinunternehmer Regelung beanspruche.

    Bisher war die Betriebsstätte am Wohnort, ist aber im Februar diesen Jahres umgezogen in einen anderem Landkreis. Nun hab ich eine neue Steuernummer bekommen, diese bereits in Wiso Steuer eingegeben und die Software meldet nun ich müsse wohl eine Feststellungserklärung abgeben. Ich hab bereits mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefoniert, der meinte ich müsste die Steuer für den Zeitraum bevor der Umzug stattfand ebenfalls beim Finanzamt des neuen Betriebsortes machen.


    Meine Frage wäre also wie ich das jetzt am besten mache? Ich habe bereits alle Daten die ich zu meinem Gewerbe in Wiso gemacht habe alle in die Feststellungserklärung kopiert. Kann ich die Daten nun aus der Einkommensteuererklärung löschen? Sonst wäre sie ja doppelt vorhanden. Und wenn ich die Feststellungserklärung einzeln abgebe, holt sich Wiso die Daten dann per Steuerabruf sobald der Bescheid vorliegt? Die Einkommenssteuererklärung an meinem Wohnort würde ich nämlich erst viel später abgeben wollen da ich Mieteinnahmen habe und vor August nicht erwarte eine Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung zu bekommen.

  • Ich habe bereits alle Daten die ich zu meinem Gewerbe in Wiso gemacht habe alle in die Feststellungserklärung kopiert.

    Alle betrieblichen Erklärungen sind unter der neuen Steuernummer abzugeben.


    Kann ich die Daten nun aus der Einkommensteuererklärung löschen?

    Wenn Du Datensicherungen hast, dann sicherlich. Ich würde allerdings mit einer umbenannten Dateikopie weiterarbeiten und die alte Datei zusätzlich in Reserve halten (man weiß ja nie).


    Und wenn ich die Feststellungserklärung einzeln abgebe, holt sich Wiso die Daten dann per Steuerabruf sobald der Bescheid vorliegt?

    Nein. Du bekommst einen Feststellungsbescheid. Das Ergebnis trägst Du zu Zeilen 7 und 8 der Anlage G ein (Eingabemaske Beteilungen und gesonderte Feststellungen).


    Die Einkommenssteuererklärung an meinem Wohnort würde ich nämlich erst viel später abgeben wollen da ich Mieteinnahmen habe und vor August nicht erwarte eine Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung zu bekommen.

    Die Erklärungen sind unabhängig voneinander.