Hallo,
Ich habe Einkünfte aus Gewerbebetrieb als selbständiger Kleinunternehmer. Wenn ich bei "Steuer optimieren" in Wiso schaue, steht dort:
"Auch Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfe sind Betriebsausgaben - und damit abzugsfähig.
Tipp
Zahlen Sie an Ihre Helfer jeweils weniger als 256 €. Dann sind die Einnahmen für Ihre Helfer nicht steuerpflichtig.
Haben Sie ein größeres Vorhaben realisiert, wobei Ihnen Freunde und Bekannte geholfen haben? Ihre Helfer können Ihnen unbesorgt diese Nachbarschafts- bzw. Freundeshilfe quittieren. Denn die müssen diese Einnahmen erst versteuern, wenn diese mehr als 256 € im Jahr betragen haben.
Aber aufgepasst: Es darf sich bei diesen Tätigkeiten nur um einmalige Hilfe gehandelt haben. Sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt eine Gewerbsmäßigkeit oder dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Wie ist das zu verstehen? Ich habe Einkünfte als Hausmeisterservice mit Gartenarbeit. Aber wenn ich jetzt einmalig einen Freund um Hilfe bitte (Weil ich vll. wegen einem verstauchten Fuß nicht rasen mähen kann) und ihm 100€ gebe, ist das dann nicht Schwarzarbeit?
Also wenn der Freund meinen privaten Rasen mäht, mag das ja in Ordnung sein, aber wie ist das bei einem Auftrag? Der Wiso Tipp liest sich als ob das dort auch möglich wäre, kommt mir aber ehrlich gesagt komisch vor.