Nachbarschaftsdienste und Freundschaftshilfe als Selbständiger absetzen?

  • Hallo,


    Ich habe Einkünfte aus Gewerbebetrieb als selbständiger Kleinunternehmer. Wenn ich bei "Steuer optimieren" in Wiso schaue, steht dort:


    "Auch Aufwendungen für Freundes- und Nachbarschaftshilfe sind Betriebsausgaben - und damit abzugsfähig.

    Tipp

    Zahlen Sie an Ihre Helfer jeweils weniger als 256 €. Dann sind die Einnahmen für Ihre Helfer nicht steuerpflichtig.

    Haben Sie ein größeres Vorhaben realisiert, wobei Ihnen Freunde und Bekannte geholfen haben? Ihre Helfer können Ihnen unbesorgt diese Nachbarschafts- bzw. Freundeshilfe quittieren. Denn die müssen diese Einnahmen erst versteuern, wenn diese mehr als 256 € im Jahr betragen haben.

    Aber aufgepasst: Es darf sich bei diesen Tätigkeiten nur um einmalige Hilfe gehandelt haben. Sonst unterstellt Ihnen das Finanzamt eine Gewerbsmäßigkeit oder dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat."


    Wie ist das zu verstehen? Ich habe Einkünfte als Hausmeisterservice mit Gartenarbeit. Aber wenn ich jetzt einmalig einen Freund um Hilfe bitte (Weil ich vll. wegen einem verstauchten Fuß nicht rasen mähen kann) und ihm 100€ gebe, ist das dann nicht Schwarzarbeit?

    Also wenn der Freund meinen privaten Rasen mäht, mag das ja in Ordnung sein, aber wie ist das bei einem Auftrag? Der Wiso Tipp liest sich als ob das dort auch möglich wäre, kommt mir aber ehrlich gesagt komisch vor.

  • Und aus genau diesem Grund steht dort dieses "Aber aufgepasst".

    Die Hilfe sollte eben einmalig sein. Bei deinem Beispiel mit dem Rasen mähen und dem verstauchten Fuß, wird die FKS sicherlich dies bei einer Kontrolle auch als einmalige Hilfe anerkennen. Stellt man allerdings fest, dass er alle zwei Wochen in deinem Namen den Rasen mäht, wird man vermuten, dass hier ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Dies wäre dann Schwarzarbeit.

    Es ist auch eine Frage, wie der normale Verdienst bei deinem Freund aussieht. Hat dein Freund woanders eine Vollbeschäftigung und mäht hier nun für dich einmalig den Rasen sieht es zumindest verständlicher aus als wäre dein Freund Bürgergeldempfänger.

    In solchen Fällen wäre ich auch eher vorsichtiger.

  • Ja, ich verstehe schon das es eine Einmalige Hilfe sein muss. Selbst alle 3 Monate wären schon verdächtig.

    Ich brauch auch keinen Helfer, meine Frage ist nur theoretischer Natur.


    Also grundsätzlich wäre es also möglich wenn ich wirklich mal einen Auftrag nicht fertigstellen kann, aufgrund unvorhergesehener Verhinderung, einen umangestellten Helfer für ein paar Stunden bezahlen darf? Allerdings sollte es dann wohl auch alles plausibel sein also ich kann nachweisen das ich auch wirklich verhindert bin oder so.

  • Aber wenn ich jetzt einmalig einen Freund um Hilfe bitte ...

    Das Wichtige nochmals betont und auf den privaten Bereich beschränkt. ;)

    Also wenn der Freund meinen privaten Rasen mäht, mag das ja in Ordnung sein,

    Eben. Aber was wäre das für ein "Freund", wenn er die 100€ dann nehmen würde?


    Ich habe Einkünfte als Hausmeisterservice mit Gartenarbeit.

    und ihm 100€ gebe, ist das dann nicht Schwarzarbeit?

    Das ist doch das klassische Subunternehmerproblem. Es sind immer nur "Freunde", die überall tageweise aushelfen.


    Ich wäre da vorsichtig und würde ggf. den Weg der pauschalierten Besteuerung wählen.

  • Allerdings sollte es dann wohl auch alles plausibel sein also ich kann nachweisen das ich auch wirklich verhindert bin oder so.

    Der Grund, warum Du als Unternehmer einen Auftrag nicht selber ausführen kannst, ist steuerlich absolut irrelevant.


    Also grundsätzlich wäre es also möglich wenn ich wirklich mal einen Auftrag nicht fertigstellen kann, aufgrund unvorhergesehener Verhinderung, einen umangestellten Helfer für ein paar Stunden bezahlen darf?

    Nein. Lohnsteuerklasse 6, pauschalierte Steuer oder ordnungsgemäße Rechnung eines Subunternehmers.


    Und alles andere solltest Du Deinen Steuerberater fragen.

  • Ja, genau. Alle drei Monate wäre auch kein Problem, wenn es nicht immer wieder die gleiche Arbeit ist. Beim ersten mal hat er Rasen gemäht, weil du nicht konntest. Beim zweiten mal hat er dir geholfen etwas aufzustellen, was so schwer oder unhandlich ist, dass man es allein nicht konnte.

    Ein besseres Beispiel ist hier ein einmalige Projekt, was du normaler Weise nicht machst. Man hat dich gebeten einen kleinen Spielplatz mit Schaukel und Buddelkasten im Hinterhof einzurichten. Hierfür holst du dir einen Helfer. Jemanden für dieses Projekt wäre sinnlos, da man einen Arbeitsvertrag für eine Woche machen müsste.

  • Ja, genau. Alle drei Monate wäre auch kein Problem, wenn es nicht immer wieder die gleiche Arbeit ist.

    Sorry, aber das sehe ich definitiv anderes.


    Ich denke aber, dass dann hier mit steuergestalterischen Hinweisen Schluss sein sollte und sich der Fragesteller definitiv an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden sollte.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.