Software-Kauf als Kleinunternehmer in EÜR buchen - welches Konto?

  • Hallo an alle,


    bin hier neu und ziemlich unerfahren, was Buchhaltung und Steuern angeht. Jetzt bin ich dabei, meine Ausgaben in die EÜR (Kleinunternehmer) einzutragen.


    Für Software-Updates (preislich auch unter 100€) habe ich das Konto 4806 bemüht, was wohl richtig sein sollte.


    Ich habe aber auch Software gekauft. Für 19,98€, also nichts für Abschreibungen oder so. Auf welches Konto buche ich diese? Als Kleinunternehmer wird mir das Konto 0027 nicht zur Auswahl gestellt, und auch sonst keine Konten wie Immaterielle Güter. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?


    Grüße,

    Anke

  • Das kann man so machen, solange man kleiner Unternehmer (also nicht der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer) ist, da hier die Gewerbesteuer noch keine Auswirkung hat. Sobald eine Gewerbesteuerklärung fällig wird, fallen auch Trivialsoftware und Software als GWG unter die Rubrik "Aufwendungen für Lizenzen" und ist als solches auf dem dafür vorgesehenen Konto zu buchen (4964), damit die gewerbesteuerliche HInzurechnung berücksichtigt werden kann.

  • Das kann man so machen, solange man kleiner Unternehmer (also nicht der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer) ist, da hier die Gewerbesteuer noch keine Auswirkung hat.

    Auch ein Kleinunternehmer i.S.d. UStG wird schwerlich die Grenzen des GewStG erreichen. Die GewSt steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Also bitte nicht immer alles für den Fragesteller verwirrend aufbauschen.


    Sobald eine Gewerbesteuerklärung fällig wird, fallen auch Trivialsoftware und Software als GWG unter die Rubrik "Aufwendungen für Lizenzen" und ist als solches auf dem dafür vorgesehenen Konto zu buchen (4964), damit die gewerbesteuerliche HInzurechnung berücksichtigt werden kann.

    Und wir sind hier bei WISO Steuer und seinem EKR03: