Differenzierung Zuzahlung zum Firmenwagen vs. Gehaltsumwandlung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage zu der Versteuerung eines Firmenwagen.


    Szenario:

    Durch eine Beförderung bekommt der Mitarbeiter die Möglichkeit einen Firmenwagen zu bestellen. Dieser ist für dienstliche und private Fahrten nutzbar. In dem Fall übernimmt der AG die vollständige Servicerate und 420€ der Finanzrate.

    Auf der Gehaltsabrechnung werden die 420€ als Gehalt KFZ ausgewiesen. Zusätzlich wird die Finanzrate als KFZ-Eigenbeteiligung aufgeführt.


    Das KFZ (hybrid) kostet 78.000€ und hat eine Finanzrate von 600€.

    Daraus ergibt sich ein geldwerter Vorteil VPN 390€ und eine Eigenbeteiligung des MA von 180€.

    Auf der Gehaltsabrechnung steht also:

    Gehalt KFZ: +420€

    KFZ-Eigenanteil: -600€

    KFZ-Versteuerung 0,5%: +390€


    Meine Frage:

    Ist es als AN möglich die Eigenbeteiligung von 180€ als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen?

    Wenn ich das richtig verstanden habe ist das nur möglich wenn es sich um eine Zuzahlung zu einem Dienstwagen handelt aber nicht um eine Gehaltsumwandlung.

    Wie genau werden die beiden Fälle von einander abgegrenzt?


    Besten Dank

    faBul0us

  • Die Fragestellunng bezieht sich meines Erachtens aktuell zu wenig auf die Programmbedienung, entsprechnd sollte ein Rat bei einer Person der steueberatenen Berufe eingeholt werden oder die Frage auf die Programmbediuenung neu formuliert werden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.