Arbeitszimmer im Eigentum der Partnerin absetzen

  • Hallo Community!


    Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich möchte für letztes Jahr meine Steuererklärung machen. Wohne seit letztem Jahr im Haus meiner Partnerin.


    Nun möchte ich gern von der Homeoffice-Pauschale profitieren da ich zu 95% von zu Hause arbeiten.


    Ich finde aber leider nicht einen Eintrag in der Wiso Software die mir diese Konstellation ermöglicht, habe bisher nur folgendes entdeckt:


    Wo befindet sich das Arbeitszimmer? Im eigenen Einfamilienhaus

    Eigentümer? Miteigentum

    Eigentumsanteil? 0%


    Ist natürlich eigentlich Unfug...ich bin nicht Miteigentümer wohne aber auch nicht zu Miete. Ich bin hier gemeldet und zahle einfach von allem die Hälfte (Abtrag, Zins,...).


    Wie kann ich diesen Fall nun der Wiso Software eingeben? Oder ist es so richtig?


    PS: Eine Ansetzung überhalb der Pauschale lohnt sich bei mir nicht da das Arbeitszimmer recht klein ist im Verhältnis zum Haus.


    Grüße,

    Peter

  • PS: Eine Ansetzung überhalb der Pauschale lohnt sich bei mir nicht da das Arbeitszimmer recht klein ist im Verhältnis zum Haus.

    Dann wählst Du schlicht und einfach die Homeoffice-Pauschale aus und fertig. Da wird überhaupt nicht nach den Räumlichkeiten gefragt, da irrelevant.

  • PS: Eine Ansetzung überhalb der Pauschale lohnt sich bei mir nicht da das Arbeitszimmer recht klein ist im Verhältnis zum Haus.

    Dann wählst Du schlicht und einfach die Homeoffice-Pauschale aus und fertig. Da wird überhaupt nicht nach den Räumlichkeiten gefragt, da irrelevant.

    Hi miwe4, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich habe eine Kleinigkeit vergessen, wir sind unterjährig zusammen gezogen und vorher war ich in einem Mietverhältnis mit eigenem Home Office Zimmer inkl. unbegrenztem Absetzen der Kosten.


    Sprich ich muss in die Detailmaske um diesen Fall darzustellen.


    Hier vielleicht noch eine Idee?

  • Sprich ich muss in die Detailmaske um diesen Fall darzustellen.

    Und warum? Spielt doch in 2023 bei der Homeoffice-Pauschale keinerlei Rolle, wenn Du eben nur diese geltend machen möchtest. Und den Sachverhalt erläutern kannst Du ggf. in den ergänzenden Angaben zur Erklärung.

  • Sprich ich muss in die Detailmaske um diesen Fall darzustellen.

    Und warum? Spielt doch in 2023 bei der Homeoffice-Pauschale keinerlei Rolle, wenn Du eben nur diese geltend machen möchtest. Und den Sachverhalt erläutern kannst Du ggf. in den ergänzenden Angaben zur Erklärung.

    Ein paar Monate liege ich bei über dem doppelten was ich über die Pauschale bekommen würde, daher möchte ich dort auch mein Mietverhältnis angeben. Nach Zusammenzug in 23 lohnt sich das nicht mehr, daher der Switch auf die Pauschale.


    Wiso erlaubt mir bei der vereinfachten Angabe nur das gesamte Jahr per Pauschale abzurechnen, das möchte ich aber auch dem angegebenen Grund nicht.


    Zusammengefasst:


    Q1+Q2 Mietverhältnis, Ansatz der realen Kosten


    Q3+Q4 Einzug Eigentum Freundin, dort die Pauschale.

  • Ein paar Monate liege ich bei über dem doppelten was ich über die Pauschale bekommen würde, daher möchte ich dort auch mein Mietverhältnis angeben.

    Sind denn die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen insoweit für 2023 überhaupt noch gegeben?


    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Zitat

    FAQ: Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

    Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.

  • Ein paar Monate liege ich bei über dem doppelten was ich über die Pauschale bekommen würde, daher möchte ich dort auch mein Mietverhältnis angeben.

    Sind denn die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen insoweit für 2023 überhaupt noch gegeben?


    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Zitat

    FAQ: Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

    Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.

    Sind sie, ich arbeite zu über 80% aus meinem eigenen Raum. Da ich neben der Pauschale ja noch weitere Kosten wie zB Einrichtung des Raumes absetzen kann, möchte ich sie daher für Q3 und 4 nutzen. Mein Kenntnisstand zur Pauschale ist, dass sie die "Lebenskosten" des Raumes umfasst wie Miete, Strom, Internet

  • Sind sie, ich arbeite zu über 80% aus meinem eigenen Raum. Da ich neben der Pauschale ja noch weitere Kosten wie zB Einrichtung des Raumes absetzen kann, möchte ich sie daher für Q3 und 4 nutzen. Mein Kenntnisstand zur Pauschale ist, dass sie die "Lebenskosten" des Raumes umfasst wie Miete, Strom, Internet

    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Zitat

    FAQ: Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

    Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.

  • Sind sie, ich arbeite zu über 80% aus meinem eigenen Raum. Da ich neben der Pauschale ja noch weitere Kosten wie zB Einrichtung des Raumes absetzen kann, möchte ich sie daher für Q3 und 4 nutzen. Mein Kenntnisstand zur Pauschale ist, dass sie die "Lebenskosten" des Raumes umfasst wie Miete, Strom, Internet

    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Zitat

    FAQ: Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

    Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.

    Hm,


    Sind sie, ich arbeite zu über 80% aus meinem eigenen Raum. Da ich neben der Pauschale ja noch weitere Kosten wie zB Einrichtung des Raumes absetzen kann, möchte ich sie daher für Q3 und 4 nutzen. Mein Kenntnisstand zur Pauschale ist, dass sie die "Lebenskosten" des Raumes umfasst wie Miete, Strom, Internet

    Homeoffice-Pauschale: Mit und ohne Arbeitszimmer Steuern sparen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Zitat

    FAQ: Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?

    Nein. Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts entspricht, musst du dich entscheiden: Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale absetzen. Ab 2023 kannst du für ein Arbeitszimmer die Jahrespauschale von 1.260 Euro absetzen. Du musst dann nicht die tatsächlichen Kosten ermitteln.

    Angenommen das stimmt so und ich verwende die tatsächlichen Kosten bleibt mein ursprüngliches Problem. Wie trage ich das ins Wiso ein!?

  • Angenommen das stimmt so und ich verwende die tatsächlichen Kosten bleibt mein ursprüngliches Problem. Wie trage ich das ins Wiso ein!?

    Wie immer über "Eintrag hinzufügen". Und bei Umzug geht dann sogar der Wechsel von bisher tatsächliche Kosten zur Pauschale für den Rest des Jahres.



    Einfach mal Zeile für Zeile vorgehen und selber probieren. Wir machen doch auch nichts anderes. ;)

  • Ups oh man wie blöd. Danke.


    Eine Sache noch...in der SW steht es anders als im von Dir geposteten Artikel...laut Software ist es so wie ich es mir dachte. Also Pauschale + Werbemittelaufwendungen auch in 2024:Oder übersehe ich etwas?

  • Was sollen Deine sonstigen Werbungskosten denn mit der Homeoffice-Pauschale zu tun haben?

    Gar nichts :) Dann ist ja gut.


    Leider kann ich es immer noch nicht eingeben, hier sagt mir Wiso immer in rot eine Fehlermeldung :(


    Es gibt keinen Eintrag für den Ort des Arbeitszimmers in einem mitbewohnten Eigentum des Partners?


  • Es gibt keinen Eintrag für den Ort des Arbeitszimmers in einem mitbewohnten Eigentum des Partners?

    Wo ist das Problem, da kein Eigentum eben gemietet, da Du Di ja irgendwie an den Kosten beteiligst. Und für die Pauschale ist Eigentum bzw. Miete ja absolut irrelevant. Und:

    Und den Sachverhalt erläutern kannst Du ggf. in den ergänzenden Angaben zur Erklärung.