Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • Hallo, ich erhalte bei der Abgabe der EkSt-Erklärung 2023 mit WiSo Steuer 2024 folgende Fehlermeldung:


    "ELSTER meldet: Bei den Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem sich rechnerisch ergebenen abzugsfähigen Anteil am Gesamtbetrag für sonstige Kosten (99. Angabemöglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, 3. Anlage V). Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."


    Ich habe 2 Eigentumswohnungen, die normal vermietet sind und ein Einfamilienhaus, welches ich kurzzeitig vermiete (über booking.com). Alle vermieteten Immobilien sind zu 100 % für die Vermietung genutzt, Eigentlich gehe ich davon aus, dass mich WiSo Steuer bei der Eingabe auf Fehler aufmerksam macht und die rechnerischen Teile stimmen. Wenn wenigstens angegeben würde, bei welcher Immobilie der Rechenfehler ist, wäre das schon einfacher. Mir ist unklar, welches der abzugsfähige Teil am Gesamtbetrag für sonstige Kosten ist.


    Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben?


    Gruß Udo

  • Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben?

    Was erwartest Du jetzt ohne jedwede Kenntnis der eingegeben Daten? Da kann ehrlicher Weise jeder potentielle "Helfer" nur raten, zu suchen.


    (99. Angabemöglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, 3. Anlage V). Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."

    Der ja eindeutig wäre. Hast Du vielleicht an irgendeiner Stelle eine sehr lange Tabelle eingegeben? In Elster sind immer nur 99 Zeilen zugelassen, alles andere fällt kommentarlos weg und da gäbe es dann rechnerische Differenzen.

  • "Mir ist unklar, welches der abzugsfähige Teil am Gesamtbetrag für sonstige Kosten ist." > Wo ich diesen Betrag finde, wollte ich eigentlich wissen. Eine Tabelle habe ich nicht eingegeben....

  • Das hängt meiner Meinung nach mit Kosten zusammen, die alle Grundstücke betreffen (Verwaltungskosten wie Telefon, Porto, Papier, Druckertinte etc.). Diese hast du sicher aufgeteilt und hier stimmt die Summe dann nach der Aufteilung nicht mehr.

  • Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben?

    Was erwartest Du jetzt ohne jedwede Kenntnis der eingegeben Daten? Da kann ehrlicher Weise jeder potentielle "Helfer" nur raten, zu suchen.


    (99. Angabemöglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, 3. Anlage V). Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."

    Der ja eindeutig wäre. Hast Du vielleicht an irgendeiner Stelle eine sehr lange Tabelle eingegeben? In Elster sind immer nur 99 Zeilen zugelassen, alles andere fällt kommentarlos weg und da gäbe es dann rechnerische Differenzen.

    Hallo, vielen Dank an Euch für die Tipps. Es war tatsächlich eine Tabelle bei den Werbungskosten für eine Immobilie, in der 103 Rechnungsposten waren. Ich habe 5 Kleine Rechnungen zu einer Position zusammengefasst, sodass ich auf 99 Zeilen kam. Dann konnte ich einreichen. miwe4, du hast Recht gehabt.....