Ersatz von Fahrtkosten bei Kinderbetreuung

  • Hallo,

    wir haben unser Enkelkind oft 2 mal die Woche betreut. Das waren einfache Fahrt 150 KM. Unser Sohn hat uns gegen Rechnung und KM-Aufstellung das Geld überwiesen.

    Wir waren der Meinung das müssen wir als Einnahme in unserer Steuererklärung nicht angeben. Suchen wir im Internet nach einem Text finden wir ein Urteil, dass sich auf ein Musikinstrument bezieht. Wo finden wir denn die passenden Vorschriften ? Unser FA rechnet uns das als Einnahme an. :(

  • Unser FA rechnet uns das als Einnahme an. :(

    Was so ja zutrifft, wenn man es nicht richtig anstellt und sich vorher nicht hat beraten lassen.


    Kinderbetreuung: Kosten einfach von der Steuer absetzen - Buhl Steuer-Ratgeber

    Kinderbetreuung: Und wenn Oma und Opa einspringen?


    Im Übrigen ist dem Forum eine steuerliche Beratung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet, weshalb ich den Thread schließe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.