Hallo,
wir haben unser Enkelkind oft 2 mal die Woche betreut. Das waren einfache Fahrt 150 KM. Unser Sohn hat uns gegen Rechnung und KM-Aufstellung das Geld überwiesen.
Wir waren der Meinung das müssen wir als Einnahme in unserer Steuererklärung nicht angeben. Suchen wir im Internet nach einem Text finden wir ein Urteil, dass sich auf ein Musikinstrument bezieht. Wo finden wir denn die passenden Vorschriften ? Unser FA rechnet uns das als Einnahme an.