Hallo,
für meine betriebliche Altersvorsorge ist grundsätzlich eine Riesterförderung möglich, ich habe aber keine Zulagen beantragt (aus vorhandenen Gründen, die hier nicht Gegenstand sind).
Kann ich in der Einkommensteuer dennoch Sonderausgabenabzug geltend machen? Falls ja: Nur für den Arbeitnehmeranteil oder auch für die Beiträge vom Arbeitgeber?
(Weshalb ich frage: hab erstmals über die Software Daten vom Finanzamt abgerufen und so wurden die Felder in Anlage AV bei Riester gefüllt, nur Sonderausgaben. Passiert das auch, wenn man keine Zulagen beantragt hat, dass dann dennoch Sonderausgaben im Formular eingetragen werden?)
Danke vorab!