2x Steuerklasse 1

  • Hallo,


    ich habe es geschafft, in meinem Studium während des Praktikums 2x Steuerklasse 1 Jobs anzumelden. WiSo Steuer hat mir das angemerkt als unplausible Eingabe. Im gesamten Steuerjahr habe ich nur diese 3 Monate gearbeitet; da aber gleich 2 Jobs (einmal normal und einmal Minijob); meine Erstattung ist damit nicht wirklich hoch und mein summiertes Einkommen liegt unterhalb des Steuergrundfreibetrages.


    Bei einer Korrektur müsste ich ja wahrscheinlich erstmal nachzahlen; und zwar die Differenz für den Minijob von Klasse 1 zu Klasse 6. Würde ich das aber im gleichen Schritt auch wieder komplett erstattet bekommen, da ja die summierten Einkünfte unterhalb des Freibetrages liegen?


    LG

  • Im gesamten Steuerjahr habe ich nur diese 3 Monate gearbeitet; da aber gleich 2 Jobs (einmal normal und einmal Minijob);

    Was denn jetzt? Zweimal auf Lohnsteuerbescheinigung (mit Steuerklasse9 oder einmal Lohnsteuerbescheinigung und einmal (echter) Minijob mit ggf. Pauschalversteuerung? Letzterer hätte da nichts zu suchen.


    Du solltest es ggf. einmal mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) probieren. Ansonsten Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 eingeben und bei Hinweis als ok bestätigen.

  • Bei einer Korrektur müsste ich ja wahrscheinlich erstmal nachzahlen

    Ob und was nachgezahlt werden muß, rechnet Dir doch das Programm aus. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht.

    Naja, 2x Steuerklasse 1 Jobs parallel sind anscheinend nicht erlaubt; würde die Software das trotzdem korrekt ausrechnen?


    Im gesamten Steuerjahr habe ich nur diese 3 Monate gearbeitet; da aber gleich 2 Jobs (einmal normal und einmal Minijob);

    Du solltest es ggf. einmal mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) probieren. Ansonsten Lohnsteuerbescheinigungen 1:1 eingeben und bei Hinweis als ok bestätigen.

    Ich benutze den automatischen Belegabruf, basierend darauf kam die Fehlermeldung. Demnach sind es 2 Jobs mit Steuerklasse 1, nur einer davon ist ein Job mit Einkommen < 450 EUR

  • Naja, 2x Steuerklasse 1 Jobs parallel sind anscheinend nicht erlaubt; würde die Software das trotzdem korrekt ausrechnen?

    Natürlich sind die beim Lohnsteuerabzug nicht gestattet. Bei der Veranlagung ist das absolut irrelevant, weil da nur die Grundtabelle bzw. die Splittingtabelle greift.



    Ich benutze den automatischen Belegabruf, basierend darauf kam die Fehlermeldung. Demnach sind es 2 Jobs mit Steuerklasse 1, nur einer davon ist ein Job mit Einkommen < 450 EUR

    Dann ist das auch kein "echter" Minijob. Nur, weil ein Verdienst gering ist, handelt es sich nicht um einen Minijob i.S.d. Steuerrechts. Und das ist keine Fehlermeldung, sondern ein Prüfhinweis, den man ggf. mit dem Klick in das angebotene OK-Kästchen erledigen kann.


    Ansonsten siehst Du alles aus der detaillierten Steuerberechnung nebst Erläuterungen.

  • Naja, 2x Steuerklasse 1 Jobs parallel sind anscheinend nicht erlaubt; würde die Software das trotzdem korrekt ausrechnen?

    Natürlich sind die beim Lohnsteuerabzug nicht gestattet. Bei der Veranlagung ist das absolut irrelevant, weil da nur die Grundtabelle bzw. die Splittingtabelle greift.

    Okay, danke schonmal. Eine Frage noch zum allgemeinen Verständnis (erste Steuererklärung): Der Lohnsteuerabzug ist einfach ein Verfahren, um direkt die Steuer einzubehalten und dem Arbeitnehmer keine verpflichtende Steuererklärung aufzuzwingen - und bei der Steuererklärung wird alles in einen Topf geworfen und nochmal neu berechnet?

  • Der Lohnsteuerabzug ist einfach ein Verfahren, um direkt die Steuer einzubehalten ..... und bei der Steuererklärung wird alles in einen Topf geworfen und nochmal neu berechnet?

    Kann man vereinfacht so sagen (Erhebungsform der Einkommensteuer).