Hallo, nach einem Urteil des BFH (Urteil vom 12.3.24)wurde die Möglichkeit, Anzahlungen von Leasing-Verträgen direkt im Abschlussjahr abzusetzen, gestrichen. Es soll sich bei dem Urteil nur um den Fall der Nutzungseinlage gehandelt haben. Ich bekomme am 1.10. ein neues Auto im Leasing (2 Jahre) und zahle 10.000 € an.
Jetzt ergeben sich ja viele Fragen:
1. Betrifft dies auch die Anzahlungen im laufenden Jahr, also nicht nur das Dezember Modell. .
2. Hier ging es um einen Fall der Nutzungseinlage, d. h. die Fahrleistung gewerblich beträgt unter 50% über die gesamt Laufzeit (hier 36 Monate)
3. Wenn ich über 50% liege, also ein Auto im Betriebsvermögen habe, kann ich dann die Anzahlung 100% ansetzen.
4. Wenn ich auftragsbedingt im 2. oder auch erst im 3. Jahr unter die 50% kommen, wie verhalte ich mich da jetzt.
5. Wie buche ich die Anzahlung von 10.000,00€ brutto (bin Umsatzsteuerberechtig), wenn ich diese über 24 Monate verteile?
Klar, etwas kompliziert und viele Frage. Mache meine EÜR selbst, da ich die Kosten für den Steuerberater bei meinen geringen Umsätzen scheue. Vielleicht kann mir hier jemand aus einem Steuerbüro helfen.
Danke für die Info.