Umsatzsteuer als Kleinunternehmer: "Zeile 22" und welcher Steuersatz?

  • Hallo allerseits!

    Ich bin ein ziemlicher Neuling im Umgang mit der Buhl Steuersoftware und der Erstellung von Steuererklärungen an sich. Bitte verzeiht mir also, falls ich mich hier dumm anstelle.


    Ich bin Angestellter, habe aber auch die Funktion des Kleinunternehmers inne, da ich ein Kleinunternehmen angemeldet habe, das pro Jahr maximal 2.000 Euro erwirtschaftet.

    Nun muss ich natürlich neben meiner normalen Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung abgeben - und hier hänge ich leider an zwei verschiedenen Dingen.


    Zum Einen habe ich das Problem, dass jedes Mal, wenn ich am Ende meine Angaben prüfen lasse, folgende Meldung aufploppt (siehe Anhang) und es wird gesagt, dass ich Zeile 22 löschen soll.

    In dem gesamten Prozess rund um die Umsatzsteuer gibt es aber nirgends eine Zeilenanzahl. Ich weiß also schlicht und ergreifend nicht, auf was genau sich diese Meldung hier bezieht. Welche Zeile 22? Ich bin verwirrt...


    Zum Anderen gehe ich davon aus, dass ich beim zweiten Punkt "Steuerpflichtige Umsätze" nun meine Umsätze zu einem bestimmten Steuersatz angeben muss. Normalerweise greift hier ja die Umsatzsteuer von 19%. Aber ich habe gelesen, dass in meinem Fall als Kleinunternehmer mit einem so geringen Jahresumsatz die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" mit einem noch geringeren (oder gar keinem?) Steuersatz greift. Leider kann ich hierzu keine eindeutigen Informationen finden. Welchen Steuersatz nehme ich denn jetzt zur Hand? Rechne ich hier normal mit 19% oder gilt hier tatsächlich ein geringerer Steuersatz?


    Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!


  • Zum Einen habe ich das Problem, dass jedes Mal, wenn ich am Ende meine Angaben prüfen lasse, folgende Meldung aufploppt (siehe Anhang) und es wird gesagt, dass ich Zeile 22 löschen soll.

    In dem gesamten Prozess rund um die Umsatzsteuer gibt es aber nirgends eine Zeilenanzahl. Ich weiß also schlicht und ergreifend nicht, auf was genau sich diese Meldung hier bezieht. Welche Zeile 22? Ich bin verwirrt...

    Bei softwarebezogenen Fragen sollte man aber auch die genutzte Programmversion und das ggf. genutzte Programmmodul genau bezeichnen. Und größere bereinigte Screenshots der ganzen Seite helfen auch zur besseren Übersichtlichkeit. So ein winziger Ausschnitte hilft nicht.


    Und im Zweifel schaut man in die amtlichen Vordrucke

    2022-12-21-muster-der-umsatzsteuererklaerung-2023.pdf

    oder in die amtliche Ausfüllhilfe

    USt-Erklärung 2023 - Anleitung zur UStE 2023.pdf.


    Ansonsten ist davon auszugehen, dass Du als Kleinunternehmer in der USt-Erklärung 2023 nicht einfach nur Angaben zu Zeilen 20 und 21 gemacht hast, sondern auch Angaben zu Umsätzen zum Regelsteuersatz 19%. Ich hoffe in Deinem Sinne, dass Du in deinen Ausgangsrechnungen keine USt gesondert ausgewiesen hast.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuer als Kleinunternehmer -> Es wird nach "Zeile 22" gefragt. Wo finde ich die? Welcher Steuersatz als Kleinunternehmer?“ zu „Umsatzsteuer als Kleinunternehmer: "Zeile 22" und welcher Steuersatz?“ geändert.
  • Es gibt verschiedene Programmversionen? Ich nutze die Website von Buhl für die Steuererklärung, genauer steuer-web.de.

    Wie gesagt, ich weiß nicht, was mit diesen Zeilen gemeint ist. Ich häng hier mal einen Screenshot an, wie das bei mir aussieht. Ich habe keine Zeilen...


    Des Weiteren habe ich, so weit ich mich erinnere, für die geschriebenen Rechnungen die USt (bzw. auf der Rechnung die MwSt) mit 19% gesondert ausgewiesen. Anhand deiner Ausdrucksweise erkenne ich aber, dass das wahrscheinlich falsch war. Was genau bedeutet das und was kann ich jetzt tun?


  • Es gibt verschiedene Programmversionen?

    Ja, natürlich. Je nachdem, wo Du die Anwendung wie nutzen möchtest und für welches Steuerjahr.

    Ich nutze die Website von Buhl für die Steuererklärung, genauer steuer-web.de.

    Ich verschiebe ins entsprechende Unterforum.

  • Des Weiteren habe ich, so weit ich mich erinnere, für die geschriebenen Rechnungen die USt (bzw. auf der Rechnung die MwSt) mit 19% gesondert ausgewiesen. Anhand deiner Ausdrucksweise erkenne ich aber, dass das wahrscheinlich falsch war.

    So ist es. Damit hast Du grundsätzlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtest und bist an diese Wahl fünf Jahre lang gebunden (§ 19 Absatz 2 UStG).


    Was genau bedeutet das und was kann ich jetzt tun?

    Das fünf Jahre durchziehen (mit Vorsteuerabzug) oder aber die unberechtigt ausgewiesene USt nach § 14c Absatz 2 UStG an das FA abführen (natürlich ohne Vorsteuerabzug).


    Ansonsten bliebe nur zu prüfen, ob Du, mit Zustimmung der Rechnungsempänger, alle oder zumindest die meisten Rechnungen entsprechend berichtigen kannst. Das bedeutet allerdings i.d.R. sehr viel Arbeit und wird sich bei den im Raume stehenden Beträgen kaum lohnen.


    Genau wegen solcher Dinge sollte sich jeder steuerunkundige Unternehmer vor Aufnahme der Tätigkeit zumindest eine eingehende steuerliche Erstberatung gönnen.

  • Jetzt verstehe ich. Na gut, das ist natürlich blöd. Aber jetzt muss ich in den sauren Apfel beißen.

    Ich glaube, es ist wie du sagst: eine Berichtigung lohnt sich bei diesen Mini-Beträgen nicht und wird mir wahrscheinlich im Nachhinein richtig viel Arbeit bescheren.


    Dann werde ich diesen Verzicht nun 5 Jahre durchziehen. Gelten die 5 Jahre ab der ersten Steuererklärung, in der ich darauf verzichtet habe (in meinem Fall 2022)?

    Nun bräuchte ich allerdings immer noch Hilfe mit dieser Fehlermeldung, dass ich Zeile 22 herauslöschen soll. Ich weiß leider immer noch nicht, welche Zeile hiermit genau gemeint ist, weil die Web-Version (so wie ich das sehe) keine Zeilen enthält. Im Anhang oben kann man es gut sehen.

    Des Weiteren hätte ich noch die Frage, ob ich nun bei den steuerpflichtigen Umsätzen die Umsätze normal mit 19% angeben soll?

  • Nun bräuchte ich allerdings immer noch Hilfe mit dieser Fehlermeldung, dass ich Zeile 22 herauslöschen soll. Ich weiß leider immer noch nicht, welche Zeile hiermit genau gemeint ist, weil die Web-Version (so wie ich das sehe) keine Zeilen enthält. Im Anhang oben kann man es gut sehen.

    Das Programm zeigt Dir das an, was Du vorher in den Grundangaben eingetragen hast. Du hast Kleinunternehmer eingetragen, was Du korrigieren musst.



    Des Weiteren hätte ich noch die Frage, ob ich nun bei den steuerpflichtigen Umsätzen die Umsätze normal mit 19% angeben soll?

    Du musst doch wissen, welcher Art Umsätze Du tätigst und was Du in den Rechnungen gesondert ausgewiesen hast. Im Zweifel Regelsteuersatz 19%.


    Auf Rückfragen seitens des FA solltest Du Dich einstellen. Und ich würde Dir dringend mal einen Gang zu einem Steuerberater anraten. Und ich hoffe für Dich, dass 2023 für Dich das erste Jahr als Unternehmer war.

  • Nun bräuchte ich allerdings immer noch Hilfe mit dieser Fehlermeldung, dass ich Zeile 22 herauslöschen soll. Ich weiß leider immer noch nicht, welche Zeile hiermit genau gemeint ist, weil die Web-Version (so wie ich das sehe) keine Zeilen enthält. Im Anhang oben kann man es gut sehen.

    Das Programm zeigt Dir das an, was Du vorher in den Grundangaben eingetragen hast. Du hast Kleinunternehmer eingetragen, was Du korrigieren musst.

    Danke, das probiere ich gleich mal aus. Wäre gut, wenn das das Problem mit Zeile 22 beheben würde.


    Zitat

    Des Weiteren hätte ich noch die Frage, ob ich nun bei den steuerpflichtigen Umsätzen die Umsätze normal mit 19% angeben soll?

    Du musst doch wissen, welcher Art Umsätze Du tätigst und was Du in den Rechnungen gesondert ausgewiesen hast. Im Zweifel Regelsteuersatz 19%.

    Aha, dann ist das also der Regelsteuersatz 19%.


    Zitat


    Auf Rückfragen seitens des FA solltest Du Dich einstellen. Und ich würde Dir dringend mal einen Gang zu einem Steuerberater anraten. Und ich hoffe für Dich, dass 2023 für Dich das erste Jahr als Unternehmer war.

    Den Gang zum Steuerberater habe ich bereits hinter mir. Da der Steuerberater ab diesem Jahr für mich allerdings wegfällt, muss ich mich nun alleine um die Steuer kümmern. Warum genau hoffst du jetzt wieder für mich, dass 2023 für mich das erste Jahr als Unternehmer war? Nein, das war es nicht. Sollte aber auch kein Problem sein, da das bisher mein Steuerberater für mich gehandhabt hat.

  • Warum genau hoffst du jetzt wieder für mich, dass 2023 für mich das erste Jahr als Unternehmer war? Nein, das war es nicht. Sollte aber auch kein Problem sein, da das bisher mein Steuerberater für mich gehandhabt hat.

    Des Weiteren habe ich, so weit ich mich erinnere, für die geschriebenen Rechnungen die USt (bzw. auf der Rechnung die MwSt) mit 19% gesondert ausgewiesen.

    Und deshalb:

    Und ich würde Dir dringend mal einen Gang zu einem Steuerberater anraten.