Problem mit Fehlermeldung bei ausländischem Arbeitslohn: "Direkt zuordenbarer Arbeitslohn darf nicht größer sein..."

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme in der Steuersoftware für das Jahr 2020 folgende Fehlermeldung:

    „Der direkt zuordenbare Arbeitslohn darf nicht größer sein als die Summe aus in- und ausländischem Arbeitslohn. Bitte kontrollieren Sie Angaben.“


    Hier sind die Details meines Falls:

    • Direkt zuzuordnender Arbeitslohn in Deutschland: 0 Euro (ich habe 2020 nur im Ausland gearbeitet).
    • Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland: 15.000 Euro (Bruttoarbeitslohn aus unselbstständiger Tätigkeit in den Niederlanden, komplett dort versteuert).
    • Weitere Einnahmen: Keine.


    In diesem Jahr habe ich nur die ersten 6 Monate als normaler Arbeitnehmer in Niederlanden gearbeitet. Das Gehalt wurde vollständig in Niederlanden versteuert. Andere Einahmen hatte ich nicht.
    In der zweiten Jahreshälfte habe ich eine Fortbildung angefangen.

    Ich mache die Steuererklärung hauptsächlich, um einen Verlustvortrag für 2021 und 2022 geltend zu machen (Kosten für Fortbildung).


    Meine Fragen:

    1. Sind die Angaben korrekt, so wie ich sie eingetragen habe?
    2. Warum tritt diese Fehlermeldung auf, obwohl mein ausländischer Arbeitslohn (15.000 Euro) exakt meiner Gesamteinnahme entspricht?
    3. Gibt es zusätzliche Angaben, die ich in der Software machen muss, damit die Meldung verschwindet, insbesondere im Zusammenhang mit dem steuerfreien Arbeitslohn nach deutschem Recht (Progressionsvorbehalt)


    P.S: Siehe BIld im Anhang.


    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung! 😊



  • Du kannst den Hinweis doch mit einem Kreuzchen in der Meldung ad acta legen.

    Ich möchte den Fehler bzw. das Problem nicht nur ignorieren.

    Ich möchte die Ursache verstehen und es lösen.

    Habe ich einen Fehler in der Dateneingabe gemacht?

    Oder ist es ein Software-Fehler?

  • Habe ich einen Fehler in der Dateneingabe gemacht?

    M.E. ja.


    Oder ist es ein Software-Fehler?

    Nein.


    Du hast m.E. einer vorgegebenen Summe von 15.000 Einnahmen von 30.000 zugeordnet.