Verlustvortrag - Verlustrücktrag?

  • Hallo,


    folgendes konkretes Problem:


    Möchte meine Ausbildungskosten aus den Jahren 1996/1997 noch geltend machen. Angeblich geht das über einen Verlustvortrag rückwirkend bis zu 8 Jahren, da es sich um eine Pflichtveranlagung handelt.


    Das Problem ist, dass ich 1996 einen Ferienjob hatte, bei dem vom Arbeitgeber eine kleine Summe an Lohnsteuer einbehalten wurde. Die hatte ich mir Ende 1996 über eine Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt. Gleichzeitig sind mir Ende 1996 Ausgaben für die Ausbildung entstanden. Diese habe ich allerdings in der Erklärung (leider) nicht geltend gemacht, da das damals eben nicht möglich war.


    1997 mußte ich nochmals eine große Summe an Ausbildungskosten bezahlen. In diesem Jahr hatte ich glücklicherweise auch kein Einkommen und auch keine Erklärung abgegeben.


    Meine Idee nun:
    Aus 1997 Ausbildungskosten geltend machen und in das Jahr 1996 vortragen.
    Wird damit der Steuerbescheid 1996 nachträglich geändert? Kann ich über diesen Umweg dann noch die Ausbildungskosten 1996 geltend machen? Somit würde die komplette Summe 1996 + 1997 in die Jahre 1998 und 1999 vorgetragen........


    Vielleicht hat ja jemand eine Idee.


    Schöne Grüße


    Skywalker