Hallo liebes Forum!
Ich habe mit "Entsetzen" folgendes Gelesen:
=> Erzielt ein Versicherter neben der Erwerbsminderungsrente weitere Einkünfte in Höhe von monatlich mehr als 630 DM (325 €), kann die Rente unter Umständen nur noch in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt werden (siehe Hinzuverdienstgrenzen). <=
Oje - wir erzielen nun auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die besagten 325 Euro übersschreiten. Heisst dies, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder gar ganz gestrichen werden kann. Oder wäre dies nur der Fall, wenn wieder Einnahmen als Arbeitnehmer da wären?
Danke für Eure (hoffentlich) positiven Antworten.
dirk