Freiberufler - Beruflich und privat genutzter Pkw:

  • 2002 wurde mein Pkw als Betriebsvermögen behandelt und die Privatfahrten mit der 1%-Regelung berücksichtigt. 2003 gab es kaum Privatfahrten. Kann nun der Pkw als Privatfahrzeug betrachtet werden und die betrieblichen Fahrten pauschal mit 0,30€/km abgerechnet werden? Das wäre günstiger.

  • Hallo Erhard,
    wenn Sie kaum Privatfahrten mit dem PKW hatten, ist anzunehmen, dass Ihr PKW notwendiges Betriebsvermögen ist. (Bei mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen), eine Entnahme ins Privatvermögen ist dann nicht möglich.
    Gruß Siegi

  • Hallo
    ich habe 1999 einen Oldtimer gekauft und als Betriebsfahrzeug über vier Jahre abgeschrieben. Jetzt hatte ich die Steuerprüfung 2001. Es wurde festgestellt, dass ich angeblich kein Betriebsfahrzeug bräuchte (und das obwohl ich als Freiberuflerin in meinen Verträgen überwiegend die Auftragsakquisition zu stehen habe)und hat die Bescheide 1999 bis 2001 (und demnächst wahrscheinlich auch 2002) geändert. Ich soll einen fünfstelligen Betrag an Steuern zahlen. Ich werde Klage beim FG über meinen Steuerberater einreichen. Hat jemand mit Oldtimer als Betriebsfahrzeug Erfahrungen?
    Vielen Dank
    Gruß Gabriela