???Die Rente setzt das Erreichen....

  • einer Altersgrenze voraus. Daher soll diese Altergrenze "R 167 Abs. 5 EStR anstelle des tatsächlichen Alters zu Beginn der Rente berücksichtigt werden.


    Ich verstehe wieder mal nix *grübel. Aber man lernt ja nie aus. Was heisst das in ganz einfachen Worten?


    Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1998.


    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.


    Danke
    Liebe Grüsse
    Sharkira

  • Hallo Sharkira,


    o je, da haben Sie sich aber schön verwirren lassen (ich übrigens auch beim Lesen dieser ESt-Richtlinie).


    Aber das ganze soll vereinfacht heißen:


    Setzt der Rentenbeginn die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres voraus (z.B. die normale Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres) und beginnt die Rente bereits vom 1. des Monats an, in dem dieses Lebensjahr vollendet wird, darf man ausnahmsweise dieses günstigere Lebensjahr ansetzen. Wenn man am 5.d. Monats Geburtstag hat und die Rente beginnt schon am 1. ist man ja eigentlich noch 64 Jahre alt, darf aber den Ertragsanteil für 65-jährige ansetzen.


    Sie beziehen Erwerbsunfähigkeitsrente ab 1998. Hier handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente. Der Ertragsanteil ist abhängig von der Laufzeit der EU-Rente. Im Normalfall also die Zeit ab Beginn der EU-Rente bis zum 65. Lebensjahr. Falls Sie vorhaben, bereits früher die Altersrente zu beantragen (vorzeitiges Altersruhegeld oder Altersruhegeld für Schwerbehinderte) so können Sie die Laufzeit bis zum wahrscheinlichen Bezug der Altersrente zugrunde legen.


    Ich hoffe, ich hab mich verständlich machen können. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.


    Liebe Grüße


    Siggi

  • Hallo, ich habe Probleme bei der Steuererklärung.
    Mein Mann wurde im April 2004 Altersrenter. Muss ich irgendwo in den Formularen die Höhe der Rente angeben?
    Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich im voraus.
    Freundliche Grüsse
    Barbara

  • Hallo Barbara,


    ja, die Renteneinkünfte müssen Sie auch eingetragen und der Ertragsanteil wird in die Steuerberechnung einbezogen.


    Im WISO Sparbuch erfolgt die Eintragung unter
    K -> 1 -> alles eintragen -> Rentenbetrag (ohne Nachzahlung...) -> hier werden die Brutto-Rentenbeträge eingetragen.
    Die von der Bruttorente abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung tragen Sie unter M 1 ein.