einer Altersgrenze voraus. Daher soll diese Altergrenze "R 167 Abs. 5 EStR anstelle des tatsächlichen Alters zu Beginn der Rente berücksichtigt werden.
Ich verstehe wieder mal nix *grübel. Aber man lernt ja nie aus. Was heisst das in ganz einfachen Worten?
Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1998.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Danke
Liebe Grüsse
Sharkira