Anrechnung Kindergeld

  • Hallo,


    ich habe ein uneheliches Kind für das ich Unterhalt zahle. Auf diesen Unterhalt im Jahr 2003 wurden 726 € Kindergeld angerechnet.
    Bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer wird der Freibetrag für das Kind zugrundegelegt.
    D.h. da ich den Freibetrag erhalte wird das Kindergeld zur Steuer wieder addiert.
    Allerdings rechnet das Finanzamt mit 924 € und nicht mit den 726 €.


    Ist das korrekt ?


    MfG Tommy71

  • Hallo Tommy,


    wenn Ihr Kind nicht gerade im Jahr 2003 geboren wurde, ist die Berechnung vom FA korrekt.


    Für das 1. bis 3.Kind gibt es pro Monat 154 € Kindergeld, der halbe Kindergeldbetrag (zivilrechtliche Anspruch) = 77 € x 12 Monate = 924 €.


    Aufgrund der Günstigerprüfung durch das FA wird Ihnen der Kindergeld-Freibetrag gewährt und das Kindergeld müssen Sie demzufolge wieder "zurückzahlen" = wird zur Steuer wieder addiert.
    M.E. ist alles korrekt.


    Wie haben Sie denn die 726 € errechnet?

  • hallo,


    meine Unterhaltsverpflichtung beträgt 128 %.
    Die ersten 6 Monate 2003 hatte ich 292 € Unterhalt zu zahlen, darauf wurden 61 € angerechnet. d.h. effektiv hab ich 231 € bezahlt.
    Die letzten 6 Monate hatte ich 309 € Unterhalt zu zahlen,was mit 60 € Anrechnung dann 249 € ausmacht.
    D.h. es wurden 6x61 € + 6x60 € = 726 € Kindergelt auf meine Unterhaltszahlung angerechnet.


    Warum müßte ich dann 924 € "zurückzahlen" wenn ich nur 726 € erhalten habe?


    MfG

  • Hallo Tommy,


    entschuldigen Sie bitte, aber Sie haben hier einen kleinen Gedankenfehler.


    Ihre Unterhaltsverpflichtung und der daraus angerechnete Anteil interessiert das Finanzamt in dem Fall überhaupt nicht.
    Hier geht es um steuerliche Aspekte – konkret, hier geht es um das vom Staat gezahlte Kindergeld. Auch wenn Sie das Kindergeld (154 €) monatlich nicht erhalten – sondern die Kindesmutter -, können Sie in Ihrer ESt-Erklärung den halben Kindergeldbetrag angeben, weil nur in Verbindung mit dem Kindergeld die steuerlichen Freibeträge gewährt werden. Dieser „halbe Kindergeldbetrag“ (= 77 € / Monat) wird als „zivilrechtlicher Anspruch“ oder auch als „vergleichbare Leistung" bezeichnet.


    Lesen Sie bitte mal hier im Forum nach, da ist der Sachverhalt genau beschrieben:


    Beiträge zu 'Freibeträge Einkommenssteuerberechnung' ( Id:= 8640 )
    Autor: Frank Schmude vom: 28.04.2003