Hallo,
ich habe ein uneheliches Kind für das ich Unterhalt zahle. Auf diesen Unterhalt im Jahr 2003 wurden 726 € Kindergeld angerechnet.
Bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer wird der Freibetrag für das Kind zugrundegelegt.
D.h. da ich den Freibetrag erhalte wird das Kindergeld zur Steuer wieder addiert.
Allerdings rechnet das Finanzamt mit 924 € und nicht mit den 726 €.
Ist das korrekt ?
MfG Tommy71