Fortbildung

  • Derzeit studiere ich noch an der Uni neben meinem Beruf. Da der Gesetzgeber nur noch für die ersten drei Monate die volle Entfernungspauschale anerkennt ist meine Frage ob man zur Vorsicht im Steuerprogramm auch noch Fahrten nach dem Dreimonatszeitraum angeben soll, auch wen eigentlich keine stattgefunden haben?

  • Hallo a.schumacher,


    wenn Sie neben Ihrem Beruf studieren, können Sie in den ersten 3 Monaten die Hin- und Rückfahrt geltend machen, nach diesen 3 Monaten dürfen Sie lt. Gesetzgeber nur noch eine Fahrstrecke erklären, egal ob Hin- oder Rückfahrt.
    Das natürlich nur, wenn Sie diese Fahrten auch tatsächlich tätigten.

  • Eine Frage hätte ich noch zu den Fortbildungskosten. Spielt es eine Rolle, ob ich die Fahrten mit meinen eigenem Fahrzeug gemacht habe, oder ob ich einen Firmenwagen benutzt habe der nach der 1 % Regelung bei mir versteuert wird (da ich ein Home Office habe werden keine Kilometer zur Arbeitstätte besteuert)? Falls ja, gibt es eine Obergrenze für den Ansatz?