Renovierung

  • Hallo,


    ich bin aus beruflichen Gründen in eine neue Wohnung gezogen, die sich in einem heruntergekommenen Zustand befand. Die Renovierungskosten sind entsprechend hoch. Kann ich die steuerlich absetzen?


    Walter

  • Hallo,


    davon hab ich noch nie etwas gehört. Weiss nur zufällig, dass die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen für die bisherige Wohnung abgesetzt werden können, soweit der Vermieter diese durchführen muss. Vielleicht lassen sich da ja entsprechende Parallelen ziehen?


    Sabine

  • Hallo,


    hab in dem Zusammenhang zwei Fragen: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen? Welche Art von Reparaturen muss denn der Vermieter durchführen?


    Viele Grüße!


    Susanne

  • Hallo Susanne,


    der Mieter muss Schönheitsreparaturen dann durchführen, wenn dies im Mietvertrag steht. Die Verpflichtung besteht aber auch nur dann, wenn diese Vereinbarung wirksam ist. Häufig ist sie nicht mehr wirksam, wenn die Schönheitsreparaturen zu oft vorgenommen werden müssen oder wenn der Mieter auch sog. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen soll (Austausch von Durchlauferhitzer oder von Heizkörpern). Der Mieter darf hier allenfalls an den Kosten von sog. Bagatellreparaturen beteiligt werden (muss ausdrücklich in der Klausel stehen).


    Die steuerlichen Fragen kann ich leider nicht beantworten.


    Richard

  • Hallo,


    zur Zeit ist unklar, inwieweit Renovierungskosten für die neue Wohnung von der Steuer abgesetzt werden können. Soweit ich weiss, ist noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in dem diese Frage geklärt wird.


    Ich kann daher nur jedem empfehlen, diese Kosten als Umzugskosten unter Werbungskosten einzutragen. Bei einem ablehnenden Bescheid sollte innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Dabei sollte man auf diese Entscheidung hinweisen und um Ruhen des Verfahrens bitten, bis eine Entscheidung getroffen worden ist. Zufällig kenne ich das Aktenzeichen: VI R 188/98.


    Martina

  • Hallo,


    hätte gar nicht gedacht, dass meine Anfrage ein solches Echo auslöst. Finde auch die angesprochenen mietrechtlichen Dinge sehr interessant.


    Viele Grüße an Euch!


    Walter