Stellplatz

  • Hallo Teilnehmer des Forums,
    folgende Angelegenheit beschäftigt mich seit geraumer Zeit: Wir bewohnen ein Einfamilienhaus und haben 2 Stellplätze, da wir derzeit nur 1 Pkw fahren wollen wir ein Stellplatz vermieten. Ist die Miete, wahrscheinlich 25,-- DM/Monat, bei der Steuererklärung anzugeben? Bisher brauchten wir bei der Steuererklärung bezüglich des Hauses keine Angaben zu machen. Ist es möglich mir ein paar Informationen zukommen zu lassen?
    Gruß
    Bea

  • Hallo Bea,
    natürlich müßt ihr die Einkünfte aus der Vermietung bei euerer Steuer angeben. Bislang brauchtet ihr bei der Einkommensteuerveranlagung nichts bezüglich des Hauses anzugeben, da ihr von dem Objekt keine Mieteinnahmen hattet. Aber mit der Vermietung der Stellplätze ergeben sich für euch Einkünfte aus V+V. Wenn die Mieteinnahmen in der Höhe von 25,-- DM, also 300,-- DM/jährlich sind, wird durch den Härteausgleich noch nicht einmal Steuer darauf erhoben.
    Von daher könnt ihr die Einnahmen aus der Vermietung getrost angeben.
    Gruß
    Friedrich Meyer

  • Hallo Bea,
    Hallo Friedrich,
    eines solltet ihr noch beachten: Denn nach §4 Nr. 12 c 2. Satz UStG ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nicht von der Umsatzsteuer befreit.
    Demnach unterliegen die Einnahmen, die ihr aus der Vermietung der Stellplätze erzielen werdet der Umsatzsteuer. Hierfür müßtet ihr also, von den 300,-- DM Einnahmen die darin enthaltene Umsatzsteuer ( 300,--DM x16 /116= 41,38DM) an das Finanzamt abführen. Deshalb ist dann neben der Anlage V auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung der Veranlagung beizufügen.
    Mit dem WISO Sparbuch stellt auch die Erstellung dieser Angelegenheiten kein Problem dar und die nötigen Formulare wären in euerem Fall im Handumdrehen angefertigt.
    Im Umkehrschluß ist natürlich auch für die im Zusammenhang mit dem Stellplatz anfallenden Ausgaben (Reparaturen und Instandhaltung) der Vorsteuerabzug möglich.
    Viel Spaß auch weiterhin und Gruß
    Dirk