Mode

  • Hallo,


    nur, wenn Deine Tätigkeit als künstlerisch gilt. Du musst selbst an Modeentwürfen und überhaupt an der Gestaltung beteiligt sein oder eine beratende Tätigkeit ausüben. Dabei solltest Du als sog. Modeschöpfer anerkannt sein (eher künstlerischer Berufszweig in der Modebranche). Handelt es sich mehr um eine Verkaufstätigkeit, geht das Finanzamt eher nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit aus und Du musst Gewerbesteuer bezahlen.


    Martina