Können Sonderbetriebsausgaben nur im Zusammenhang mit Sonderbetriebseinnahmen anfallen? Oder sind als Sonderbetriebsausgaben auch die Kosten, die mir als Gesellschafter einer GbR ähnlich den Werbungskosten eines Arbeitnehmers entstehen (z.B. Fahrtkosten zum Büro der GbR im Privatfahrzeug, berufl. veranlasste Telekommunikationskosten des Privatanschlusses, etc.) zu verstehen, soweit sie mir von der GbR nicht erstattet werden (können)?
Wie sind Sonderbetriebseinnahmen / -ausgaben in meiner privaten Steuererklärung (mit Wiso) zu erfassen, wenn die gesonderte / einheitliche Feststellung von einem StB erstellt wird...