Zweitstudium

  • Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe bis 2002 eine Ausbildung gemacht, danach von Oktober 2002 bis Juli 2005 studiert und mein Studium mit dem Bachelor abgeschlossen. Das Studium hatte nichts mit meiner vorherigen Ausbildung zu tun. Jetzt bin ich im Master-Studiengang. Das gilt doch, glaube ich, als Fortbildung? Was ändert sich da an der Absetzbarkeit? Wo kann ich die Kosten, die mir im Zuge meiner Bachelor-Arbeit entstanden sind, absetzen bzw. eintragen?? Unter Werbungskosten??? Für das Studium bin ich ins Rheinland gezogen, kann ich die Kosten für die Miete auch absetzen?


    Und dann gibt es noch ein besonderes Problem: Anfang des Jahres hat meine Krankenkasse festgestellt, dass ich die letzten Jahre gar nicht versichert gewesen sei und verlangt jetzt rückwirkend Beiträge ab Mai 2005. Ich habe das in einem Betrag bezahlt, kann ich das dieses Jahr schon in der Steuererklärung angeben oder erst im nächsten Jahr?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe und im Voraus Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    hilfesuchende