Berichtigung einer Steuererklärung

  • :( Habe zu meinem Entsetzen feststellen müssen, daß ich bei meiner Steuererklärung von 2004 und 2005 wichtig Angaben vergessen habe. Diese fehlenden Angaben wirken sich zugunsten des Finanzamt aus. Normalerweise kann man nach dem Erhalt des Steuerbescheids nur 4 Wochen Einspruch erheben. Gibt es hier vielleicht Ausnahmen? Im Programm von WISO gibt es ein Musterbrief der lautet: "Antrag auf Berichtigung der eingereichten Steuererklärung". Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, normalerweise ist nach der Einspruchsfrist Schluss.


    Es gibt ganz wenige Ausnahmegründe, die eine Änderung des Steuerbescheides noch zulassen.


    Ihre Gründe müssten Sie schon nennen, um eine korrekte Antwort geben zu können.



    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......