Habe zu meinem Entsetzen feststellen müssen, daß ich bei meiner Steuererklärung von 2004 und 2005 wichtig Angaben vergessen habe. Diese fehlenden Angaben wirken sich zugunsten des Finanzamt aus. Normalerweise kann man nach dem Erhalt des Steuerbescheids nur 4 Wochen Einspruch erheben. Gibt es hier vielleicht Ausnahmen? Im Programm von WISO gibt es ein Musterbrief der lautet: "Antrag auf Berichtigung der eingereichten Steuererklärung". Kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
Berichtigung einer Steuererklärung
- raza
- Erledigt
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Nein, normalerweise ist nach der Einspruchsfrist Schluss.
Es gibt ganz wenige Ausnahmegründe, die eine Änderung des Steuerbescheides noch zulassen.
Ihre Gründe müssten Sie schon nennen, um eine korrekte Antwort geben zu können.
Gruß
der Petz
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Hier ist eine Änderung auch dann möglich, wenn die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist.
Der Bescheid wird dann auf Antrag gemäß § 172 (1) Nr. 2a AO geändert.