Nebenberufliche Ausbildung

  • Habe da eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Bin vollzeitbeschäftigt im öffentlichen Dienst und möchte nächstes Jahr mit einer 3 - jährigen Ausbildung zur Tierheilpraktikerin beginnen.
    Kann mir hier jemand sagen, ob ich die Studien- und Lehrmittelkosten und Anfahrtskosten zur Ausbildungsstätte für Seminare und ggfl. auch Hotelzimmerkosten in meinem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann?
    Kann ich vielleicht auch meinen PC oder einen Internetanschluß geltend machen, da es sich zum Teil um ein Fernstudio handelt?


    lG
    Manuela
    :?:

  • Ich verweise da mal auf [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/138,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF Schreiben zu den Berufsausbildungskosten[/url] als pdf.


    Wenn Sie glaubhaft machen und dies evtl. nachweisen können, dass nach dieser Ausbildung in dem erlernten Beruf steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden, können die Kosten als Werbungskosten ansetzbar sein. Ansonsten käme ein Ansatz als Sonderausgaben bis 4000 € p. a. in Frage.