Habe da eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Bin vollzeitbeschäftigt im öffentlichen Dienst und möchte nächstes Jahr mit einer 3 - jährigen Ausbildung zur Tierheilpraktikerin beginnen.
Kann mir hier jemand sagen, ob ich die Studien- und Lehrmittelkosten und Anfahrtskosten zur Ausbildungsstätte für Seminare und ggfl. auch Hotelzimmerkosten in meinem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann?
Kann ich vielleicht auch meinen PC oder einen Internetanschluß geltend machen, da es sich zum Teil um ein Fernstudio handelt?
lG
Manuela