Hab mal ne vielleicht dusselige Frage, aber man weíß ja nie welche Ausnahmen es von den Ausnahmen gibt :?
Beim Vorauszahlungsbescheid wurden bei der Berechnung der Jahresvorauszahlung der ESt keine Kinderfreibeträge berücksichtigt, bei der Berechnung für den Soli jedoch wurden diese berücksichtigt.
Ist das korrekt? Ich denke ja dass es sich um einen Fehler handelt, aber wäre für Gewissheit dankbar :wink:
Danke im Voraus
C.Hellener