Umsatzssteuer als Betriebsausgaben?

  • Hallo zusammen!


    Mache gerade meine Einkommenssteuererklärung und stecke im Moment bei den Betriebsausgaben für meine Photovoltaikanlage fest.


    Die Einnahmen habe ich ohne Umsatzsteuer angegeben (nur Stromvergütung, alles klar).
    Ausgaben habe ich nur Zinsen (klar) und Abschreibung (auch klar).


    Jetzt schlägt das Programm aber auch noch "in 2006 an das Finanzamt abgeführte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" als Betriebsausgaben an.


    Das kommt meine Frage:
    Da ich für 2006 noch gar keine Umsatzsteuer abgeführt habe (muss ich nur 1x jährlich machen) kann ich dort eigentlich (noch) nichts eintragen. Aber ich werde ja bezahlen...
    Zudem wundert mich:
    Habe ja alle Einnahmen und Ausgaben ohne MwSt. eingegeben, warum kann ich dann die MwSt. als Betriebsausgaben einsetzen. Das kann ja eigentlich gar nicht sein...



    Wäre sehr nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte!


    Danke, Matthias.

  • Du kannst die in 2006 an das Finanzamt abgeführte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer als Ausgabe Angeben.
    In deinem Fall ist es naturlich die verrechnet.


    Im programm ist sogar eine Eingabe Maske unter Betriebsausgaben mit der Bezeichnung ..IN 2006 an das Finanzamt abgeführte bzw verechnete Umsatzsteuer.

  • Die Vorsteuererstattung von der Anschaffung hat man hier wohl schon bereits hinter sich, sonst wäre man ja kein Jahreszahler.


    Es gilt also das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 Einkommensteuergesetz. Im Jahr gezahlte Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe. Im Jahr erstattete Umsatzsteuer (bei Ihnen wohl nur bei Anschaffung) ist Betriebseinnahme.


    In 2006 dürfte also die Zahlung der Umsatzsteuer für 2005 erfolgt sein, was dann eine Betriebsausgabe in 2006 wäre.


    Auf der [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_2692/SiteGlobals/Forms/Suche/formularSucheForm,templateId=processForm.html?cl2Categories_Formularschlagwort=Einnahmen%C3%BCberschussrechnung+E%C3%9CR&searchArchiveDocs=true]hier verlinkten[/url]Seite gibt es die Anlage EÜR und die Anleitung, die sehr zu empfehlen ist.

  • In der EÜR müssen natürlich die eingenommenen MWSt-Beträge als Einnahme und die gezahlten Vorsteurbeträge als Ausgabe erfasst werden.


    Immer Zahlungsdatum beachten! Daher der Name Einnahme - Ausgabe -Überschussrechnung!


    Ein Programm sollte man nur benutzen, wenn man auch die Grundlagen versteht - es ersetzt keine Fachkenntnis!


    Ulli