kopfschütteln...Erklärungen?

  • Hallo,
    nachdem ich heute meine Einkommenssteuerklärung begonnen habe, komme ich zu einem mir unverständlichen Ergebnis.


    Konstellation:
    2005: zwei Verdiener, 11/05 Geburt meiner Töchter
    2006: ein Verdiener, (meine Frau erhielt aber bis 04/06 Mutterschaftsgeld)


    2005 hatte ich ein höheres zu versteuerndes Einkommen, erst ab 11/05 anzurechnende Kinderfreibeträge und habe auf die Einkommenssteuer eine Rückerstattung bekommen. Steuerklasse war die IV.


    2006 sank mein zu versteuerndes Einkommen, beide Kinder zählen für das ganze Jahr. Steuerklasse war 3 Monate die IV und 9 Monate die III.
    Jetzt soll ich eine Nachzahlung leisten.


    Das verstehe ich nicht. Wenn doch mein Einkommen sinkt (steuerrechnerisch) dann kann doch die Einkommenssteuer nicht steigen, oder doch? Liegt hier ein Fehler vor oder ist das so normal?


    Ich hab ja kein Problem, etwas nachzuzahlen, aber ich würde sogern verstehen, warum.


    Nach Erklärungen sucht


    Till

  • Erstmal sollte man prüfen, ob nicht ein Eingabefehler o. dgl. vorliegt. Ansonsten kann es nur sein, dass sich das Mutterschaftsgeld auf die Steuerprogression auswirkt und somit es zu einer Nachzahlung kommt.


    Dazu müsste man aber alle Tatsachen wissen wie Höhe aller Einkünfte, Steuerabzugsbeträge etc.


    Alternativ kann man sich bei <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.elsterformular.de">http://www.elsterformular.de</a><!-- m --> die kostenlose Version ElsterFormular 2006/2007 runterladen (18 MB) und sich das ganze ausrechnen lassen.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Wie muss ich mir das denn mit der Steuerprogression vorstellen?


    Wenn ich "getrennte Veranlagung" wählen würde, so steigt die Nachzahlung sogar noch an. Einzeln sollen meine Frau ein paar Hundert und ich über tausen Euro nachzahlen. Zusammen hebt sich da irgendwas auf und wir kommen auf die gute Mitte zwischen ihren und meinen Nachzahlungen.


    Irgendwie ist Steuer doch der wilde Westen der Neuzeit... :roll:


    Till

  • hallo till


    vielleicht liegt es aber auch an dem wechsel der steuerklassen innerhalb des des zeitraumes. dadurch dass du später die st.kl. 3 hattest..hast du in dieser zeit ja weniger steuern bezahlt und da sich die einkommensteuer aber zusammen für beide einkommen im jahr berechnet werden..kann es daher sein, dass du deshalb nachzahlen musst.ebenso verhält es sich mit dem progressionsvorbehalt...das heißt das mutterschaftsgeld...ist nicht versteuert worden..weil es steuerfrei ist, aber diesem progerssionsvorbehalt unterliegt..dabei wird erst im nachhinein das mutterschaftsgeld fiktiv zum einkommen hinzugerechnet und daraus ein anderer steuersatz ermittelt.
    hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.


    lg charlotte

  • Hallo,


    gehen Sie doch mal zu einer Beratung, denn nur diese pauschalen Ausssagen führen hier zu nichts. Ein steuerberater oder ein Kohnsteuerhilfeverein wäre das Richtige!


    Grundsätzlich ist eine Zusammenveranlagung günstiger und es kann trotzdem zu Nachzahlungen führen, wenn Progressionsvorbehalte vorliegen und das Einkommen mit Steuerklasse 3 sehr hoch war und das mit Klasse 5 niedrig.


    Ulli

  • Hallo Ulli, Hallo Charlotte,


    vielen Dank für die Tips, so wirds wohl sein. Das Gehalt mit der 3 ist ungefähr 6mal so hoch wie das mit der 5, daran kanns wohl liegen.


    Das mit der Progression kann ich mir jetzt auch vorstellen.


    Um Steuerrecht zu verstehen brauch ich wohl mehr Phantasie :)


    Till