Ausgaben nach Geschäftsauflösung

  • Hallo, wer kann helfen?


    Meine Tochter hat zum 31.12.2005 ihr Einzelunternehmen abgemeldet und musste im Januar 2006 noch Umsatzsteuern nachzahlen. Wie kann sie diese 2006 einkommenssteuertechnisch geltend machen. Ist das mit der Anlage GSE für 2006 mögliche.


    Im Voraus danke für alle Antworten!

  • Hallo,


    diese Beträge gehören in die Schlussbilanz auf den 31.12.2005 und hätten sich in 2005 ausgewirkt - also mal nachsehen, ob bereits erfasst! Wurde vorher bilanziert oder eine EÜR gemacht?



    Ulli

  • Hallo Ulli,


    danke für die Antwort. Es wurde bisher immer eine EÜR erstellt, da der Bescheid erst nach der Geschäftsauflösung erfolgte bzw. auf Grund der Geschäftsauflösung, ist der Betrag nicht als Verlust in 2005 verbucht.


    Schöne Grüße Chrisy!

  • Auch wenn man eine EÜR macht so ist bei Betriebsaufgabe eine Aufgabebilanz zu erstellen. Andernfalls kämen nachträgliche Betriebsausgaben in Betracht.