Hallo,
ich bin Polizeibeamter und arbeite im Drei-Schicht-System. Unsere Nachtschicht beginnt um 19:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Ich arbeite somit 12 Stunden (ohne geregelte Pause). Kann ich dies als Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe