Verpflegungsmehraufwand bei 12 Stunden Nachtschichten?

  • Hallo,
    ich bin Polizeibeamter und arbeite im Drei-Schicht-System. Unsere Nachtschicht beginnt um 19:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Ich arbeite somit 12 Stunden (ohne geregelte Pause). Kann ich dies als Verpflegungsmehraufwand geltend machen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Und Streifendienst ist auch keine Einsatzwechseltätigkeit oder sowas, falls man den Gedanken mal in Erwägung gezogen hat und auch keine Fahrtätigkeit.