Eintragung der Verlustbescheinigung von 2005 ???

  • wo trage ich im Steuerprogramm die Spekulations-Verluste von 2005 ein, die mit den Gewinnen von 2006 kompensiert werden sollen.


    Könnt Ihr dazu Angaben machen?


    Im Finanzamt ist man der Meinung, dass die Verluste nicht eingetragen werden müssen.
    Da ich aber wissen möchte, was ich wieder bekomme von der Steuer, muß im Programm doch eine Möglichkeit vorhanden sein.

  • Das Programm habe ich nicht, aber Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören in die Anlage SO. Und da diese nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können, wie der Verlust noch gesondert Festgestellt durch entpr. Bescheid des Finanzamts.

  • Zitat

    Möglicherweise findest irgendwo eine Anlage VA, ich kenne das Programm aber nicht.


    Petz, die Anlage VA gibt es schon viele Jahre nicht mehr, nachdem der Verlustabzug neu geregelt wurde.


    Eine alte Anlage VA


    Nachdem ich den Beitrag des Fragenden nochmals gelesen habe, müsste er eigentlich eine Feststellung der Verluste vorliegen haben. Die werden dann, wie schon hier steht, automatisch berücksichtigt.

  • Das wäre aber ein komisches Programm, das heute noch eine Anlage VA anbietet. Für sowas gibts sicher irgendwelche andere Möglichkeiten, dies für eine korrekte Berechnung einzugeben, denn übermittelt werden die Daten ja nicht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Das wäre aber ein komisches Programm, das heute noch eine Anlage VA anbietet.


    "Mein" Programm hat die Anlage VA noch :wink:


    Und die wird auch benötigt, wenn ein Verlust zurückgetragen werden soll oder wenn ein Verlust in einem anderen Bundesland festgestellt wurde.

  • Nein Petz, ich kann Ihnen nicht glauben, weil es keine Anlage VA mehr gibt. Ich weiß ja nicht, wo Sie die herzaubern oder ob Sie die noch für irgendwelche Eingaben für Ihr Finanzamts-System benötigen, trotzdem gibt es keine Anlage VA mehr.


    Haben Sie schon mal da drauf geschaut? Da wurden noch Verluste mit gleichen Einkunftsarten verrechnet, das gibts schon einige Zeit nicht mehr, heute werden die Angaben auf dem Hauptbogen gemacht, für 2005 Seite 3 unten und für 2006 Seite 2 unten.


    Da schauen Sie mal in § 52 (25) EStG.


    Man braucht und es gibt für 2005 und 2006 keine Anlage VA mehr.

    • Offizieller Beitrag

    [quote="Petz"]brauchen wir die, und zwar zwingend.[/quote]


    Woher soll unser Computer sonst die Verluste aus anderen Bundesländern wissen ?


    Die Angaben auf Seite 3 Mantelbogen reichen dafür nämlich nicht aus, weil Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, Verluste aus Leistungen und andere Verluste nämlich jeweils gesondert festgestellt werden müssen und damit auch jeweils gesondert in die Steuernumer eingegeben werden müssen.


    Und wie sollen wir damit den Angaben auf Seite 3 Mantelbogen auskommen ??????

  • Haben Sie denn mal eine Anlage VA für mich? Wo kann ich die downloaden?


    Woher stammen denn Ihre Verluste aus anderen Bundesländern? Ich kann das jetzt nicht so ganz nachvollziehen, entweder woanders ist ein Betrieb, dann wird dort etwas festgestellt oder aber ein Steuerbürger zieht um, dann zieht auch der gesamte Fall mit um.


    Ich kann Ihnen leider nicht mehr folgen; weiterhin kann ich nicht erkennen, wieso für solche Fälle eine Anlage VA gebraucht wird, da gehts doch nur um Verlustrückträge (-vorträge), wo man nur einzelne Einkunftsarten einzeln rücktragen konnte, deshalb auch die vielen Zeilen in der Anlage VA. Ab 2004 ist der Verlustabzug völlig neu geregelt worden, und ab da gibt es auch diesen Vordruck nicht mehr.


    Es sei denn, Petz, Sie verwechseln da was, deshalb wie folgt mal eine Anlage VA 2000; nicht das wir hier aneinander vorbeireden.


    Anlage VA

    • Offizieller Beitrag

    Nee, die kann man nicht downloaden, die sind nur im internen Steuerprogramm vorhanden.


    Es geht bei einem Umzug zwar der ganze Fall mit, aber die Rechner der Bundesländer sind nicht miteinander vernetzt und so werden die Verlustfestellungen leider nicht übertragen, nur der eigentliche Steuerbescheid (mal vereinfacht gesagt).


    Und wenn ich einen Verlustrücktrag machen muss, muss ich den zurücktragenden Beitrag ja dem Rechner mitteilen, woher soll er den sonst wissen?

  • Also sind wir uns immerhin dahingehend einig, dass dieses Formular nur noch im internen Amtsbereich verwendet wird, darum ging es mir ja hier. Wir reden ja hier auch von einer Software wie Wiso, Steuertipps oder sowas und nicht von Ihrer internen Finanzamtssoftware EOS oder wie das heißt. Die Anlage VA war ja mal für den Steuerzahler gedacht und ab 2004 ist sie nicht mehr notwendig.


    Deshalb konnte ich Ihren Beitrag vom 07.06.2007, 16:24 Uhr nicht so ganz nachvollziehen. In irgendwelchen Softwareprogrammen für die Einkommensteuererklärung wird man nämlich die Anlage VA nicht mehr finden, zumindest nicht ab 2004.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da sind wir uns einig.


    Aber gängige Programme sollten doch irgendwo eine entsprechende Eingabemöglichkeit haben, würde ich zumindest erwarten.


    Ansonsten kann man ja bei eventuell vorhandenen Verlusten seine Einkommensteuerberechnung nicht richtig durchführen.

  • Zumindest keine Maske, die der Anlage VA gleicht, denn ab 2004 wird der Rücktrag / Vortrag in einer Summe vorgenommen und nicht mehr nach einzelnen Einkünften.


    Bei Elster wäre das die Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung".

    • Offizieller Beitrag

    Nein, nach einzelnen Einkünften generell nicht.


    Aber schon zwingend differenziert nach
    - Spekulationsverluste
    - Verluste aus Leistungen
    - sonstige Verluste


    Zitat von "Oerdiz"

    Bei Elster wäre das die Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung".


    Habe ich mir mal angeguckt, jedenfalls für 2005.


    Da kann man ja auch nur "normale" Verluste eingeben, keine Spekulationsverluste und keine Verluste aus Leistungen, merkwürdig :shock:


    Trägt dort einer seinen Spekulationsverlust ein, wird der vermutlich bei der Berechnung mit den anderen Einkünften verrechnet, oder ?
    Das kann nicht richtig sein.


    Sie haben da doch einen guten Draht, sollte das nicht ergänzt werden ????

  • Die im Veranlagungsjahr entstandenen Verluste, deren Rücktrag man begrenzen möchte, aus § 22 EStG, kommen in die Zeile 61 der Anlage SO, also die Begrenzung oder Begrenzung auf Null. Für andere Einkünfte findet sich dies auf dem Mantelbogen.


    Aber Sie haben Recht, wer Speku-Verluste in die Anlage "Zus. Angaben..." eingibt, der hat eine falsche Berechnung vorliegen. Naja, Elsterformular ist eben noch nicht perfekt. Wenn man Kinderbetreuungskosten in einem Jahr beim selben Kind nach 4f und nach 10.5 und 10.8 hat, kann Elster auch nicht rechnen, das haben die Programmierer noch nicht hinbekommen. Versenden kann man jedoch und die Kennzahlen werden auch korrekt übermittelt, man kann sich nur nichts selbst berechnen.

  • Da habe ich ja eine Lavine losgetreten.


    Ich nutze das Programm von Wiso.
    Die Verlustzuweisung braucht man nicht für die Steuererklärung, da das Finanzamt dies selber verrechnet.
    Da das Programm dies ja nicht weis, wollte ich es eintragen, damit ich in der Berechnung einen ca. Betrag erhalte,was das Finanzamt erstattet.