Widerspruch

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten.


    (Ausdrücklich nicht einen teilweise vorläufigen, der sonst üblich ist.)
    Es fehlen noch Einnahmen, die v.A.w nachgetragen werden.



    Kann oder muss ich bei Unstimmigkeiten JETZT einen Wiederspruch einlegen, oder reicht es nach Erhalt des endgültigen (teilweise vorläufigen) Bescheids...



    Danke für eine Info.
    Thilo

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt, da der Bescheid nur aus den im Bescheid genannten Gründen vorläufig ist und so nur noch in diesen erwähnten Vorläufigkeiten geändert werden kann.


    Abgesehen davon heißt es Einspruch, nicht Widerspruch !

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......