Hallo zusammen,
ich habe einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten.
(Ausdrücklich nicht einen teilweise vorläufigen, der sonst üblich ist.)
Es fehlen noch Einnahmen, die v.A.w nachgetragen werden.
Kann oder muss ich bei Unstimmigkeiten JETZT einen Wiederspruch einlegen, oder reicht es nach Erhalt des endgültigen (teilweise vorläufigen) Bescheids...
Danke für eine Info.
Thilo