Arbeit auf Oelplattform in Norwegen

  • Hallo,
    bin total verzweifelt. Ich bin derzeit in besonderen Umstaenden, mein Mann versteht sehr schlecht deutsch und arbeitet in Norwegen auf einer oelplattform (weniger wie 180 Tage im Jahr, dauernder Wohnsitz Deutschland) und das Finanzamt kann mir auch nicht helfen. Auch konnten wir keinen Steuerberater ausfindig machen, der sich mit dieser Situation bestens auskennt. Die Sache sieht so aus:


    Ich arbeite in Deutschland. Mein Mann, wie gesagt, in Norwegen. Er zahlt auch dort die Steuern (steht ja dem Taetigkeitsstaat zu). 2006 ist das erste Jahr, das wir zusammenveranlagt werden. Somit unterliegen die norwegischen Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit dem Progressionsvorbehalt. Also muss ich einen hoeheren Steuersatz zahlen. Nur wie rechne ich die norwegischen Einkuenfte (Steuerbescheid Norwegen ist nicht massgeblich fuer unsere Steuer, da wir andere Werbungskosten wie die Norweger haben)?


    1.Ein Finanzbeamter hat mir gesagt, dass ich eine Anlage N fuer meinen Mann auszufuellen haben. Aber wo trage ich die Einkuenfte ein und wie rechne ich die Waehrung um (Wir hatten jedesmal unterschiedliche Kurse beim Ueberweisen der Einkunft)?


    2.Was kann ich als Werbungskosten geltend machen? Mein Mann hatte Unterkunft auf der Plattform, also musste er dort nichts bezahlen.


    3.Er ist auch meist einen Tag vorher in Norwegen und fliegt auch nicht direkt von der Plattform wieder nach Deutschland. Kann er fuer Unterkunft und Verpflegung in diesen Zeiten einen Betrag absetzen.


    4. Manchmal musste er wegen einem Kurs knapp eine Woche laenger bleiben, da fuer einige Tage der Flug sich nicht gelohnt haette. Kann er diese Zeit auch irgendwie absetzen.


    5. Kann er nur seinen Flugticket nach Oslo absetzen oder Km? Ausserdem musste ich ihn meist mit dem Auto fahren. Somit Hin- und Rueckfahrt zum/vom Flughafen. Ist das absetzbar. Und wie ist die Km-Pauschale?


    Waere super, wenn mir jemand helfen koennte. Musste meine Steuererklaerung eigentlich im August abgeben und habe die Zeit bis zum 31.12. verschoben. Nur wie gesagt aufgrund Entbindung in 2 Monaten bin ich in Zeitnot und nicht besonders fit.


    Liebe Gruese

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    1. ja, der Bruttoarbeitslohn ist einzutragen in Zeile 21 Anlage N (2006). Die Werbungskosten musst du auf einer selbst geschriebenen Anlage der Steuererklärung beifügen.
    Für die Umrechnung kann man vereinfacht die vom Dezember 2006 nehmen, [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/nn_370/nsc_true/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer__Umrechnungskurse/042,templateId=renderPrint.html]hier klicken[/url].
    Sonst musst du jeden Monat extra ermitteln, auf der Seite des BMF findest du auch alle anderen Monate.


    2. Wenn er keine Kosten hatte, kann man auch nichts geltend machen


    3. Hier gibt es die offiziellen Pauschalwerte, [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/lang_de/nn_3790/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF__Schreiben/041,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]hier klicken[/url]


    4. wohl nicht, probieren kann man es ja mal


    5. Flugticket, die Pkw-km mit 30 Cent


    Und nebenbei:
    Auf jeden Fall prüfen, ob getrennte Veranlagung günstiger ist, guck mal hier:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuer-sparbuch.de/forum/ftopic22244.html">http://www.steuer-sparbuch.de/forum/ftopic22244.html</a><!-- m -->

  • Hallo,


    Du hast uns sehr geholfen. Vielen Dank.
    Nur einiges ist uns doch noch unklar.


    zu 2. Kann er auf der Plattform trotzdem die pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, er hat tatsaechlich Verpflegungskosten von EUR 1.000,00?


    zu 3.) Die Uebernachtungspauschale fuer Norwegen von 155 EUR (lt. Tabelle) kann er diese auch absetzen, wenn er bei Bekannte, etc. uebernachtet hat?


    zu 5.) Kann er nur Flugticket von/nach Norwegen absetzen? Falls er mal mit dem Auto faehrt, kann er hier die km-Pauschale ansetzen?



    Liebe Gruesse

    • Offizieller Beitrag

    2. Wenn er Aufwendungen für Verpflegung hatte, dann ja.


    3. Nur wenn er tatsächlich Aufwendungen hatte. Wenn er welche hatte, dann müssen die Pauschalen angesetzt werden.


    5. Wenn Flug, dann Flugkosten. Wenn PKW, dann 30 Cent pro km.



    Schönen Sonntag !


    der etz

  • Hallo,


    ich habe durchgerechnet, einkommensteuerrechtlich kommen wir bei getrennter Veranlagung besser weg, da ich 2006 berufstaetig war. Ich hatte auch die Steuerklasse 3, somit hatte ich mehr Nettogehalt. Ich erwarte noch 2007 ein Baby, d.h. ich werde das Elterngeld bekommen. (67 % vom Netto). Ich habe Bedenken, dass mir rueckwirkend die Steuerklasse geaendert wird (also wie Ledige behandelt wird). Dann haette ich weniger Netto, somit auch weniger Elterngeld.


    Ausserdem haben wir gebaut. Einzug ins Haus 2007. Wenn wir getrennte Veranlagung beantragen, waeren meine Gesamtbetrag der Einkuenfte (2006+2007) 70.000. Ich kann ja dann noch das Kind mit 30.000 EUR absetzen. Somit wuerde ich Eigenheimzulage bekommen. Wie sieht es bei meinem Mann dann aus. Er hat ja dann kein Einkommen in Deutschland.Nur Progressionsvorbehalt. Bekommt er dann die Haelfte der Eigenheimzulage. (haus gehoert jedem von uns zur Haelfte)


    Liebe Gruesse

  • also erstmal gibt es die Eigenheimzulage nur, wenn Sie beriets in 2005 den Bauantrag gestellt hatten!


    Gehen Sie doch mal zu einem Steuerbeearter und lassen Sie sich alles durchrechnen, das kann finanziell günstiger sein, als es selber zu basteln. Und hier kann man nur allgemeine Antworten geben!


    Gruß Ulli