Kosten für Erststudium als Sonderausgaben absetzbar ?

  • Hallo,


    da ich am 1.9.2007 angefangen ahbe zu arbeiten,muss ich mich nun bald auch mit meiner steuererklärung beschäftigen. Ich möchte früh damit anfangen, damit ich weiss was ich alles geltend machen kann.
    Daher habe ich mir auch das WISO Sparbuch 2008 zugelegt.


    Vom 1.9.2002 bis zum 31.8.2007 habe ich in Aachen studiert und dort in einem Studentenwohnheim gelebt. Ich bin ca. 1-2 ma im Monat nach hause gefahren. Während des studiums habe ich mir einen Laptop gekauft, da ich natrülcih auch einen Computer fürs studium gebraucht habe und auch heute noch weiter z.T. für meine arbeit benötige. Kann ich meine Studienkosten (Miete, Laptop, Heimfahrten, Studiengebühren) von der Steuer absetzen (Stichwort Sonderausgaben)?


    Müsste ich dann alles mit entsprechenden Quittungen belegen ?



    Danke für eure Rückmeldung.

  • Hallo


    Die Kosten des Studiums sind bis zu 4.000,- als SA absetzbar, ABER nur die Kosten, die 2007 entstanden sind. Da ein PC über 36 Monate (Afa) absetzbar ist, besteht ev. noch eine Restsumme, wenn die Anschaffung nach dem 01.01.04 lag. Alle Ausgaben sind natürlich nachzuweisen.


    Viele Grüße

  • Hi, danke für deine Antwort. Habe ich es richtig vertsanden, dass ich also nur die KOsten im Jahr 2007, die im Rahmen meines Studiums entstanden sind,absetzen ? Die vorherigen Jahre nicht !? Was ist dann mit den vorherigen jahren?


    ICh hatte im Jahr 2007 folgende Kosten:


    Miete in Hamburg und miete in Aachen (Aachen ist mein studienort und in hamburg habe ich meine diplomarbeit geschrieben) insgesamt 490€
    (doppelte miete wurde von januar 07 bis märz 07 gezahlt)


    semesterbeitrag von 180€


    studiengebühren von 500€



    laptop habe im februar 2006 gekauft.



    Entweder gingen die zahlungen direkt von mein konto oder von das meiner eltern. belege sind aber alle vorhanden ! notfalls online banking auszug.


    kann ich die obigen kosten alle angeben und absetzen ?



    kann ich auch sprittgeld angeben für fahten von hamburg nach bielefeld (heimatort -> besuch von freundin und familie)) ? kann ich diese auch absetzen ?



    eine antwort wäre nett.

  • Ja, nur die Kosten 2007 sind in 2007 ansetzbar. In den anderen Jahren wären es auch SA, da aber keine EK vorlagen, hat es keinerlei Auswirkung.


    Wenn am Heimatort nur ein Zimmer bei den Eltern besteht (kein eigener Haushalt), dann besteht keine dopp. Haushaltf., so daß die Unterkunftskosten (AC u. HH) nicht ansetzbar sind, nur die Fahrtkosten mit der Entfpsch., wenn sich bei den Eltern weiterhin der Lebensmittelpunkt befindet.


    Viele Grüße

  • Ok...


    Mit den Wohnungen in AC und HH ist das einwenig anders ! Ich habe nur ein zimmer bei meinen eltern. Das stimmt schon.


    In Aachen war mein Hauptwohnsitz. IN Bielefeld bei meinen Eltern nebenwohnsitz. Und in HH habe ich meine diplomarbeit über 6 monate geschrieben. Muss aber sagen, dass ich mich in HH gar nciht angemeldet hatte. Also habe ich keine Chance die Miete abzusetzen ? Keine von beiden ? weder AC noch HH ?


    Da Aachen mein Hauptwohnsitz war, Stehen mir dann überhaupt die sog. Heimfahrten (nach Bielefeld) zu ? Also der steuervorteil ?


    Danke für deine Antwort.

  • Die poliz. Anmeldung mit Haupt- o. Nebenwg. hat keinerlei Auswirkung auf die steuerl. Beurteilung. Daher sind keine Mietkosten absetzbar, aber die Fahrten zw. AC/HH und Bielefeld sind mit der Entfpsch. ansetzbar, als Fahrten zw. Wg. und Arbeits-(Studien-)stelle, da sich , wie geschrieben, bei den Eltern weiterhin der Lebensmittelpunkt befindet.


    Viele Grüße

  • Ok...also kann ich die heimfahrten absetzen. ICh dachte ich hätte diese nur absetzen können, wenn in bielefeld (bei den eltern) der hauptwohnsitz ist und ac nebenwohnsitz..aber da habe ich mich anscheinend getäuscht !?


    In München habe ich nämlcih zurzeit meinen nebenswohnsitz und in bielefeld meinen hauptwohnsitz.


    Wieviel heimfahrten kann man absetzen ? Ich habe gelesen, dass man rein theoretisch eine heimfahrt pro woche ansetzen kann !? Braucht man dafür belege ? Habe gehört, dass belege angeblich nciht notwendig wären..


    Vielen Dank für deine Infos...du hilfst mir sehr weiter !


    gruss,


    heinz

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip können Sie bei Erstveranlagung auch noch die Ausgaben für 2005 und 2006 ansetzen, sollten Sie noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben.


    Bei entsprechenden Belegen auch über den genannten Betrag von 4.000 €.


    Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31.12.2007.


    Grüße

  • mArk78
    Und was soll das bringen, wenn 2005 u. 2006 keine EK vorlagen?



    Zitat

    Wieviel heimfahrten kann man absetzen ?


    Die tatsächlich durchgeführten.


    Zitat

    Braucht man dafür belege ?


    Wenn es viele sind, fragt das FA tw. nach einem Nachweis (Fahrkarten, o. Nachweis der km Laufleistung des Pkw)


    Viele Grüße

  • Danke opa für die infos !


    letzte fragen hätte ich noch zu dieser thematik.


    (1)
    Ich möchte die fahrten aus aachen nach bielefled und umgekehrt bzw. hh bielfefeld und umgekehrt als sonderuasgaben angeben. Falls ich belege einreichen soll, würde ich konotauszüge (online banking nehmen) und diese ggf. nachreichen. wäre das ok ? reichen online banking auszüge ?


    die kosten von M nach bi, also seit dem 1.9 bis ende des jahres 2007 setzte ich als werbungskosten ab.


    (2) wie will das finanzamt die laufleistung (also in km) nachvollziehen ? sie haben von mir bis jetzt nie einen tachostand bekommen. Würde mich mal interessieren ! ich verstehs grad nich so ganz.



    und die letzte sache, stimmt es dass ich meine einkommenssteuererklärung bis zum 31.12.2007 abgeben muss ? ich dachte die kann man diese bis mitte nächsten jahres abegen (mit den ganzen angaben zu sonderausgaben und heimfahrten etc.) !?


    es wäre nett, wenn du mir diese fragen noch beantworten könntest...



    vielen dank schon mal.

  • 1) Kto Belege für Fahrkarten wären ausreichend
    Ja, Fahrten ab Sept zur Arbeit sind WK.
    2) Nach TÜV Berichten, Werkstattrg. mit km Stand Angabe kann die Fahrleistung hochgerechnet werden (bspw. Feb. 52.000 u. Okt. 69.000 --> ca. 25.000 p.a.)


    Es geht doch um die Erklärung 2007 (ODER?), die kann frühestens am 01.01.08 abgegeben werden.
    Jan.-Aug. 07 Studium Sept.-Dez. Arbeit --> sehe ich keine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung --> Termin: 31.12.2009 (nach Gesetzänderung ggf. auch noch später.)


    Viele Grüße

  • mArk78
    Es ist ein Erststudium, da sind die Ausgaben SA und keine WK (s. Thema). Damit ist kein Verlustvortrag möglich, da dies nur bei einem negativen "Gesamtbetrag der EK" möglich ist, nicht bei einem negativen "zu versteuernden Einkommen". Das sind unterschiedliche Dinge.


    Viele Grüße

  • Hi Opa,


    ich bin grad über einen Satz in deinem Beitrag gestolpert


    Zitat

    Jan.-Aug. 07 Studium Sept.-Dez. Arbeit --> sehe ich keine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung


    Aber, wenn ich keine Steuererklärung abgebe, dann bekomme ich ja weder die kosten für studium nich heimfahrten erstattet...


    oder was meintest du mit diesem satz ?



    danke für deine rückmeldung

  • Opa / all


    Ich dachte, dass Kosten für das Erststudium sehr wohl als Werbungskosten abstzbar sind, wenn das Studium mit dem späteren Beruf zusammenhängt.
    Siehe diesen Link:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/steuern/2830112.html">http://magazine.web.de/de/themen/finanz ... 30112.html</a><!-- m -->


    mArk78:
    Ich dachte immer, man kann, sobald man freiwillig seine Steuererklärung abgibt die vergangenen 2 Jahre einreichen. Du schreibst, dass dies nur möglich ist, wenn man noch NIE eine Steuererklärung abgegeben hat.


    Ich habe z.B. schon einmal eine abgegeben für einen Ferienjob. Jetzt habe ich meinen ersten Job nach dem Studium und will bis 31.12.2007 die Lohnsteuererklärungen für 2006 und 2005 einreichen. Da ich diese freiwillig einreiche ist dies ja möglich, obwohl ich vorher schonmal eine abgegeben habe, oder?

  • Nicht alles durcheinander bringen.


    Eventuell ab 2008 neue gesetzl. Regelungen (noch nicht beschlossen) ausgenommen, gilt folgendes.


    Die Erklärungspflicht für AN ist im § 46 EStG geregelt, danach ist der Student hier nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben, aber er kann die Erklärung 2007 bis zum 31.12.09 abgeben. Wenn er dies nicht tut, kann er natürlich keine ev. Erstattung erhalten.


    Die Erklärungspflicht ist für jedes Jahr gesondert zu betrachten, Vorjahre haben keinerlei Auswirkung auf die Veranlagungspflicht in den Folgejahren.


    Ab 2004 gilt, daß das Erststudium nur als SA angesetzt werden kann. Dagegen gibt es zwar anhängige Verfahren und Ausnahmen (duales Studium), aber mehr auch nicht.


    viele Grüße

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.