Hallo,
mein Sohn ist am 19.12.2007 geboren, für 2008 habe ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen (ich bekomme, da alleinerziehend, Lohnsteuerklasse 2).
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2007 erhalten, dem natürlich noch Steuerklasse 1 zugrunde gelegt wurde (für eine Änderung der Lohnsteuerkarte war der Geburtstermin zu spät).
Wie ist das nun für 2007?
Ich weiß, dass bei einer Eheschließung, z.B. auch am 31.12.07 für das komplette Jahr 2007 dann noch die Lohnsteuerklasse z.B. 3 gilt.
Wie ist das beim Kind?
Kriege ich hierfür auch nachträglich die andere Steuerklasse bewilligt noch für das ganze Jahr?
Wenn ja, was muss ich tun bei der Steuererklärung, damit das berücksichtigt wird?
Wäre prima, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Ich blick's nämlich gerade gar nicht .
Danke und schönen Gruß
Anke