Kind im Dezember geboren - Lohnsteuerklasse 2 für 2007???

  • Hallo,
    mein Sohn ist am 19.12.2007 geboren, für 2008 habe ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen (ich bekomme, da alleinerziehend, Lohnsteuerklasse 2).
    Nun habe ich von meinem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2007 erhalten, dem natürlich noch Steuerklasse 1 zugrunde gelegt wurde (für eine Änderung der Lohnsteuerkarte war der Geburtstermin zu spät).
    Wie ist das nun für 2007?
    Ich weiß, dass bei einer Eheschließung, z.B. auch am 31.12.07 für das komplette Jahr 2007 dann noch die Lohnsteuerklasse z.B. 3 gilt.
    Wie ist das beim Kind?
    Kriege ich hierfür auch nachträglich die andere Steuerklasse bewilligt noch für das ganze Jahr?
    Wenn ja, was muss ich tun bei der Steuererklärung, damit das berücksichtigt wird?


    Wäre prima, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
    Ich blick's nämlich gerade gar nicht :( .


    Danke und schönen Gruß
    Anke

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerklasse spielt im Nachhinein bei der Einkommensteuererklärung keine Rolle mehr.


    Um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu bekommen, muss man die Rückseite der Anlage Kind entsprechend ausfüllen.


    Den bekommt man aber nur, wenn man nicht in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen wohnt.


    Ach ja: Herzlichen Glückwunsch !

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Und bitte bedenken, Sie erhalten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur anteilig für 1/12 in 2007, also 1.308 € geteilt durch 12. Das ist dann so, als ob Sie die Steuerklasse II ab Dezember 2007 gehabt hätten. Bei einer Eheschließung und dem Splittingtarif zählt das gesamte Jahr, das ist aber nicht mit dem Entlastungsbetrag gleichzusetzen.


    § 24b EStG


    BMF-Erlass