von der steuer absetzbar?

  • hallo,


    ich möchte euch kurz meine lage schildern.
    ich habe einen onlineshop eröffnet und hatte damit verbunden bestimmte startkosten (software, agb vom anwalt schreiben lassen, serverkosten, werbung, notebookanschaffung usw)


    die zahlen sind jetzt aus der luft gegriffen:


    ich habe umsatzsteuerfrei aus dem ausland eingekauft und in deutschland mit ust verkauft von c.a. 5000 €. darauf kann ich 100%ig keine vorsteuer ziehen.
    also habe ich einen umsatz von brutoo 5000 €. das heißt ich muss c.a. 799€ umsatzsteuer zahlen!


    wie kann ich jetzt die anschaffungskosten verrechnen die auch c.a. 5000 € betragen?


    mfg barcode

  • Oh je....


    Pack das ganze Zeug und trags zum Steuerberater!


    Weil:


    Zitat

    umsatzsteuerfrei aus dem ausland eingekauft


    Nur weil keine USt audgewiesen war, heisst das nicht dass die Einkäufe stfrei sind....evtl liegen innergemeinschafliche Erwerbe vor, dann müsstest Du USt für den Einkauf abführen, oder es ist EinfuhrUSt angefallen....


    Zitat

    also habe ich einen umsatz von brutoo 5000 €.


    Evtl wäre die Kleinunternehmerregelung für Dich interessant?


    Zitat

    wie kann ich jetzt die anschaffungskosten verrechnen die auch c.a. 5000 € betragen?


    Kommt drauf an....entweder sofort als BA, oder eben über die Abschreibung, macht aber nur bei der ESt einen Unterschied, bei der USt nicht....
    Ist denn auf den Belegen Vorsteuer ausgewiesen?